BMF: Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Verlängerung der Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2021 (BStBl I S. 2483 = SIS 21 20 32; verlängert durch das BMF-Schreiben vom 26. Januar 2023, BStBl I S. 206 = SIS 23 01 31) in Fällen von Verpachtungs-BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Bundesministerium der Finanzen 14. Januar 2025, IV C 2 - S 2706/00063/001/187 (DOK: COO.7005.100.2.11078905)
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die zeitliche Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2021 (a.a.O.) betreffend die in Rdnr. 15a und 17 enthaltenen Grundsätze für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Diese Verlängerung gilt allerdings nur, wenn die Norm des § 2bUStG für die juristische Person des öffentlichen Rechts noch keine Anwendung findet und für den betreffenden Verpachtungs-BgA bereits bis zum 31. Dezember 2024 von der bisherigen Übergangregelung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2021 (a. a. O.; verlängert durch das BMF-Schreiben vom 26. Januar 2023, a. a. O.) Gebrauch gemacht wurde.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.