BMF: Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025;
Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2025
Bundesministerium der Finanzen 5. September 2024, IV C 5 - S 2378/19/10002 :002 (DOK 2024/0468347)
Das BMF-Schreiben regelt die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025 und die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2025
Bezug auf BMF-Schreiben vom 9. September 2019 (BStBl I Seite 911)
In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Auf Grund der Aufzeichnungen im Lohnkonto hat der Arbeitgeber nach Abschluss des Lohnkontos für jeden Arbeitnehmer der zuständigen Finanzbehörde nach Maßgabe des § 93c der Abgabenordnung (AO) bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln (§ 41b Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes - EStG - i. V. m. § 93c Absatz 1 Nummer 1 AO). Die Datenübermittlung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung über die amtlich bestimmte Schnittstelle (§ 93c Absatz 1 Nummer 1 AO) authentifiziert vorzunehmen.
Das für die Authentifizierung erforderliche Zertifikat muss vom Datenübermittler einmalig auf der Internetseite www.elster.de beantragt werden. Ohne Authentifizierung ist eine elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung nicht möglich.
(...)
Quelle: Auf den Internetseiten des BMF: Vollständiges BMF-Schreiben [pdf, 104 KB]