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BZSt: CbCR – Umstellung auf das online.portal und Einführung der DIP-Massendatenschnittstelle (Stand: 03/2025)

Bundeszentralamt für Steuern, aktuelle Meldung vom 10./11.3.2024

Die Zeitplanung bezüglich der Umstellung der CbCR-Datenübermittlung auf das neue zentrale Onlineportal des Bundeszentralamts für Steuern - BZSt online.portal – wurde zwischenzeitlich angepasst.

Das BZSt nimmt nunmehr noch bis einschließlich 30. September 2025 die CbCR-Daten über die ELMA-Schnittstelle (Schema-Version 1.0) entgegen.

Ab dem 1. Oktober 2025 wird die Datenübermittlung CbCR nur noch über die neue Massendatenschnittstelle DIP – Digitaler POSteingang – möglich sein. Die neue Massendatenschnittstelle DIP wird für die Übermittlung der CbCR-Daten die bisherige ELMA-Schnittstelle (Schema-Version 1.0) ersetzen.

Um Sie bei der Vorbereitung auf diese Änderungen zu unterstützen, empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Kommunikationshandbuch zur DIP-Schnittstelle vertraut zu machen. Das diesbezügliche Kommunikationshandbuch DIP-Standard 2.0 (Standardisierte Datenübermittlung an das BZSt über die neue Massendatenschnittstelle DIP- verfahrensübergreifende technische Beschreibung) ist auf der Website des BZSt verfügbar:

Digitaler POSteingang – DIP neue Massendatenschnittstelle des BZSt

Weitere Detailangaben und fortlaufende Entwicklungen – insbesondere zu den Möglichkeiten, die neue DIP-Massendatenschnittstelle vorab zu testen - werden an dieser Stelle rechtzeitig veröffentlicht.

CbCR - Technische Probleme innerhalb des Verfahrens CbCR behoben

Aus technischen Gründen stand das Verfahren CbCR in den letzten Monaten nicht bzw. nur eingeschränkt zur Verfügung.

Inzwischen konnte das Problem behoben werden. Die von inländischen Unternehmen übermittelten Reports wurden verarbeitet und fachspezifisch geprüft.

Bitte überprüfen Sie unbedingt ab sofort die Ihnen zugegangene 2. Statusmeldung.

Falls die von Ihnen übermittelten Daten abgewiesen wurden (Status „REJECTED“), bitten wir um zeitnahe Übermittlung von korrigierten Daten.

In Fällen, in denen Übermittlungen verspätet erfolgt sind und dafür die technischen Probleme auf Seiten des BZSt ursächlich sind, wird dies bei der bußgeldrechtlichen Beurteilung berücksichtigt.

Quelle: bzst.de

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