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Steueranreiz für den Umstieg auf E-Antriebe

Deutscher Bundestag, 9. September 2020

Die Bundesregierung will den Umstieg auf elektrische Antriebe fördern. Der Bundestag hat am Mittwoch, 9. September 2020, erstmals über einen Entwurf der Bundesregierung für ein siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (19/20978) debattiert. Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Finanzausschuss überwiesen.

Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden

Kern des Gesetzentwurfs ist eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge. Die Steuerbefreiung ist bis 31. Dezember 2030 befristet. „Um die Nachfrage deutlicher auf Pkw mit reduziertem Emissionspotenzial zu lenken“, sei zudem eine „noch stärkere Berücksichtigung der C02-Komponenten durch Einführung eines progressiven CO2-Tarifs bei der Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit Verbrennungsmotor“ geplant, heißt es im Entwurf.

Um zusätzlich auch besonders emissionsreduzierte Fahrzeuge zu fördern, soll die Steuer in Höhe von 30 Euro im Jahr für Pkw mit einem CO2-Ausstoß bis 95 Gramm pro Kilometer, die zwischen dem Tag des Kabinettsbeschlusses und dem 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen werden, für fünf Jahre, längstens bis 31. Dezember 2025, nicht erhoben werden. Mit der Abschaffung einer Sonderregelung für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge will die Regierung besonders mittelständische Betriebe entlasten.

Auf den Internetseiten des Bundesrates:

Steuerbefreiung für E-Autos: Bundesrat gibt grünes Licht (9.10.2020)

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