Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

BStBK: Durchbruch bei Fristverlängerung

Bundessteuerberaterkammer K.d.ö.R., Presse­mitteilung 05/2022 vom 10.6.2022

In der Sitz­ung vom 10.6.2022 gab der Deutsche Bundes­rat grünes Licht für die verlängerte Abgabe­frist bei den Steuerer­klärungen 2020 bis 2024. Eine gute Nachricht für alle Steuer­berater*innen, die zeigt: Der Einsatz der Bundes­steuerberater­kammer (BStBK) hat sich gelohnt. Denn sie macht sich seit Langem für eine derartige Frist­verlängerung stark, die der Gesetz­geber nun als Baustein des vierten Corona-Steuerhilfe­gesetzes auf den Weg gebracht hat.

BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab begrüßt den Be­schluss: „Wir freuen uns, dass die Bundes­regierung die durch Zusatz­arbeiten im Kontext der Corona-Pandemie enorm ange­stiegene Arbeits­belastung in den Kanzleien anerkennt und unseren Berufs­stand nun mit einer praxis­tauglichen Regelung ent­lastet. Ein not­wendiger Schritt, der wichtige Planungs- und Rechts­sicherheit für Berufs­stand und Finanz­verwaltung schafft.“

Neben der verlänger­ten Abgabefrist für die Steuer­erklärungen 2020 in bera­tenen Fällen bis zum 31. August 2022 weitet der Gesetz­geber auch für 2021 die Abgabe­frist um sechs Monate bis zum 31. August 2023 aus. Hieran an­knüpfend werden ebenfalls die Erklärungs­fristen für 2022, 2023 und 2024 verlängert, jedoch mit einer suk­zessiven Fristab­schmelzung. „Die geplante Fristab­schmelzung über mehrere Jahre ist dringend nötig, um den aktuellen Bearbeitungs­rückstau in den Steuer­berater­kanzleien abzu­bauen“, so Schwab.

Zudem stimmte der Bundesrat heute einer An­passung der Steuer­beraterver­gütungsver­ordnung (StBVV) zu, die durch die Grund­steuer­reform notwendig wurde. Die Neuregelung ermöglicht es, für die unter­schiedlichen Länder­modelle einfach und sach­gerecht den Gegen­standswert zu ermitteln. „Uns freut es, dass an der be­stehenden Regelungs­systematik der StBVV festge­halten wird“, so Schwab.

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR