Umstrukturierungen am Bundesfinanzhof: Auflösung des XI. Senats zum 1. August 2025
Bundesfinanzhof, Pressemitteilung Nummer 050/25 vom 31.7.2025
Der Bundesfinanzhof (BFH) nimmt zum 1. August 2025 eine größere Umstrukturierung in der geschäftsplanmäßigen Verteilung der Senatszuständigkeiten vor. Er reduziert die Zahl seiner Senate um einen Senat auf dann zehn Senate. Aufgelöst wird der bisherige XI. Senat. Seine Zuständigkeit für einen Teil der Umsatzsteuerverfahren übernimmt der V. Senat, dem dadurch wieder die Bearbeitung für alle Umsatzsteuerverfahren obliegt. Die ebenfalls dem XI. Senat zugeordnete Materie des Bilanzsteuerrechts ist zukünftig dem IX. Senat zugewiesen.
Damit einher geht der Senatswechsel mehrerer Richter aus dem XI. Senat. Nähere Informationen zur geänderten personellen Zusammensetzung der Senate und der fachlichen Zuständigkeit erhalten Sie ab 1.8.2025 unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/gericht/organisation/senate/.
Der BFH wird zukünftig mit 53 Richterinnen und Richtern arbeiten. Die Stellenreduzierung wird durch Altersabgänge erreicht und einvernehmlich mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, in dessen Geschäftsbereich der BFH ressortiert, vollzogen. Der Präsident des BFH, Dr. Hans-Josef Thesling, betonte: „Die Reduzierung der Senate führt zu keiner Beeinträchtigung des effektiven Rechtsschutzes. Der BFH wird weiterhin in gewohnter und von den Steuerbürgerinnen und -bürgern erwarteter kompetenter Weise Recht sprechen.“