EuGH: Amtsantritt von Herrn Vittorio Di Bucci, dem neuen Kanzler des Gerichts
Gerichtshof der Europäischen Union 5.6.2023, Pressemitteilung 88/2023
Feierliche Sitzung des Gerichts
Herr Vittorio Di Bucci ist von den Richtern des Gerichts der Europäischen Union für eine Amtszeit von sechs Jahren – vom 5. Juni 2023 bis zum 4. Juni 2029 – zum Kanzler des Gerichts ernannt worden. Er folgt als dritter Kanzler des Gerichts seit dessen Errichtung 1989 Herrn Hans Jung (10. Oktober 1989 bis 6. Oktober 2005) und Herrn Emmanuel Coulon (6. Oktober 2005 bis 30. April 2023) nach.
Beim Gericht findet heute um 18 Uhr eine feierliche Sitzung statt, in der Herr Di Bucci seinen Eid leistet und damit sein Amt als Kanzler des Gerichts antritt.
Sie können die Sitzung über folgenden Link live verfolgen:
https://curia.europa.eu/jcms/jcms/p1_3986683/
1963 in Asti (Italien) geboren, erwirbt Vittorio Di Bucci 1986 einen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Università degli Studi di Torino (Universität Turin, Italien). Er setzt sein Studium an der Université de Nancy II (Frankreich) fort und erwirbt dort 1988 ein Diplôme dʼétudes approfondies im Gemeinschaftsrecht.
1987 tritt er als Rechts- und Sprachsachverständiger im Referat italienische Übersetzung in den Dienst des Gerichtshofs. 1988 wechselt er als Rechtsreferent in das Kabinett des Richters G. Federico Mancini, wo er bis 1991 tätig ist. Von 1994 bis 2000 ist er erneut Rechtsreferent bei Richter Mancini.
Von 1991 bis 1994 gehört er dem Team „Verkehr, Umwelt, Verbraucher“ des Juristischen Dienstes der Europäischen Kommission an. Im Jahr 2000 kehrt er dorthin zurück, diesmal als Mitglied des Teams „Staatliche Beihilfen und Dumping“. Von 2007 bis 2010 ist er Mitglied, dann Rechtsberater des Teams „Wettbewerb“. 2010 wird er zum Hauptrechtsberater des Teams „Staatliche Beihilfen und Dumping“ ernannt. Diese Funktion übt er von 2014 bis 2023 dann im Team „Wettbewerb“ aus.
Er ist Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen im Unionsrecht, insbesondere zu den Verfahren vor den Unionsgerichten, staatlichen Beihilfen und dem Recht der Bankenunion.