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Normenkontrollverfahren zum Finanzausgleich: Bremen tritt Prozessgemeinschaft gegen Bayerns Alleingang bei

Freie Hansestadt Bremen – Der Senator für Finanzen, Pressemitteilung vom 29.8.2022

Die Freie Hansestadt Bremen schließt sich angesichts des bayerischen Normenkontrollverfahrens gegen den geltenden Finanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht der Prozessgemeinschaft anderer Länder an und beauftragt Professor Dr. Stefan Korioth mit der Prozessvertretung. Das hat der Senat heute (29. August 2023) beschlossen.

Die Länder Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen schließen sich zu einer Prozessgemeinschaft in der gemeinsamen Überzeugung zusammen, dass das erst seit 2020 geltende Finanzausgleichssystem mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die zwölf Länder wollen als gemeinsamen Prozessbevollmächtigten Prof. Dr. Korioth beauftragen, in einzelnen Ländern steht ein dafür erforderlicher formaler Beschluss noch aus. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München und gilt als ausgewiesener Experte im Bereich des bundesstaatlichen Finanzausgleichs.

Dazu Finanzsenator Björn Fecker: "Der parteiübergreifende Zusammenschluss von zwölf Ländern ist ein starkes Zeichen für Solidarität und Geschlossenheit. Schließlich sind darunter auch Länder, die für den Finanzausgleich Abschläge bei der Umsatzsteuer hinnehmen. Der Finanzausgleich ist Bestandteil der Verfassung und soll für gleichwertige Lebensverhältnisse in den Ländern sorgen. Das ist kein Selbstzweck. Nachdem Bayern dem neuen Ausgleichssystem zugestimmt hatte, schert es jetzt im Nachhinein aus. Das ist das Gegenteil von Solidarität und Verlässlichkeit."

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