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Kabinett beschließt Gesetzentwurf: Mehr Spielraum für Investitionen und Zukunftsausgaben in allen Bundesländern

Sanierungshilfen für Bremen und das Saarland werden an neue finanzpolitische Rahmenbedingungen angepasst

Bundesministerium der Finanzen,  Pressemitteilung Nummer 08/2025 vom 23.7.2025

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sanierungshilfengesetzes beschlossen. Damit können auch Länder, die Sanierungshilfen erhalten, den mit den Grundgesetzänderungen im März 2025 beschlossenen höheren Verschuldungsspielraum nutzen. Damit wird die Finanzierung von Zukunftsausgaben und Investitionen in größerem Umfang auch in Bremen und dem Saarland ermöglicht.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: „Wir stärken die Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen, damit auf allen Ebenen unseres Staates mehr investiert werden kann: in moderne Infrastruktur, in gute Bildung, Digitalisierung und Gesundheitsversorgung. Schon mit den Grundgesetzänderungen im März haben wir für größere Handlungsspielräume gesorgt. Mit der Gesetzesänderung, die wir heute im Kabinett beschlossen haben, ermöglichen wir, dass alle Bundesländer stärker investieren können. Das ist absolut notwendig. Zu vieles in unserem Land wurde kaputtgespart. Der Investitionsstau ist groß. Das ändern wir auch mit dem Investitionspaket des Bundes, von dem 100 Milliarden Euro direkt den Ländern und Kommunen zugutekommen.

Wir gehen außerdem das Problem der kommunalen Altschulden an. Mit diesem Thema werden wir uns in den kommenden Monaten intensiv beschäftigen und gemeinsam mit den Ländern die Kommunen bei den finanziellen Herausforderungen unterstützen. Starke Kommunen sind für unsere Demokratie wichtig.“

Mit der am 25. März 2025 in Kraft getretenen Modifizierung der Schuldenbremse gemäß Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz erhalten die Länder einen strukturellen Verschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Damit erhalten die Länder insgesamt denselben strukturellen Verschuldungs-Spielraum im Rahmen der Schuldenbremse wie der Bund. Diese Grundgesetzänderung wird durch den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Strukturkomponente für die Länder, den das Bundeskabinett am 2. Juli 2025 auf den Weg gebracht hat, einfachgesetzlich umgesetzt.

Damit alle Länder diese größeren Handlungsspielräume nutzen können, wird nun das Sanierungshilfengesetz an diese strukturelle Kreditaufnahmemöglichkeit für die Länder angepasst.

Damit wird sichergestellt, dass auch Bremen und das Saarland die neuen Möglichkeiten der strukturellen Kreditaufnahme nutzen können, ohne dass Sanktionen nach dem Sanierungshilfegesetz folgen. Die Möglichkeit für Bremen und das Saarland zur Aufnahme struktureller Kredite ist im Vergleich aller Länder dennoch weiterhin beschränkt. Damit soll eine übermäßige Verschuldung abgebaut werden. Außerdem werden beide Länder verpflichtet, regelmäßig über den Abbau der übermäßigen Verschuldung sowie über Maßnahmen zur künftig eigenständigen Einhaltung der Schuldenbremse zu berichten.

Bereits am 2. Juli 2025 hat die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen auf den Weg gebracht, um den Ländern und Kommunen 100 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, dass Länder und Kommunen schnell in ihre Infrastruktur investieren und die Basis für langfristiges Wirtschaftswachstum schaffen können.

Die Bundesmittel sollen schnell, flexibel und zielgerichtet entsprechend den Prioritäten vor Ort eingesetzt werden können und insbesondere in folgende Bereiche fließen: Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur, Energie- und Wärmeinfrastruktur, Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung.

Der Bund ist zudem mit den Ländern im Austausch, um gemeinsam mit den Ländern die Kommunen bei den finanziellen Herausforderungen zu unterstützen. Das betrifft die kommunalen Altschulden, die Entlastung der finanzstarken Länder sowie der ostdeutschen Länder im Rahmen des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz. Diese Themen werden in den kommenden Monaten angegangen.

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