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BMF: Statistische Auswertungen zur Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach § 51 Abs. 9 Geldwäschegesetz

Aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie besteht für die Aufsichtsbehörden die Verpflichtung, statistische Daten in Form einer Statistik vorzuhalten.

Bundesministerium der Finanzen 6.9.2023

Hier finden Sie die statistischen Auswertungen zur Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach § 51 Abs. 9 Geldwäschegesetz:

Druckversion: Statistische Auswertung zur Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach § 51 Abs. 9 Geldwäschegesetz Berichtszeitraum 2022 [pdf, 400KB]

Den entsprechenden Vordruck für die Meldung der Daten zur Aufsichtstätigkeit für das Berichtsjahr 2022 finden Sie hier:

Vordruck für das Berichtsjahr 2022: Statistische Auswertung zur Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach § 51 Abs. 9 Geldwäschegesetz [docx, 32KB]

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Ausführliche Informationen über vorhergehende Berichtszeiträume auf den Internetseiten des BMF