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BMF: Kommunalfinanzen - Finanzlage der Kommunen - Gemeindefinanzreformgesetz

Bundesministerium der Finanzen 12.6.2024

Die Kommunen sind staatsorganisationsrechtlich Teile der Länder, die das kommunale Haushaltsrecht regeln und die Verantwortung für eine aufgabengerechte Finanzausstattung ihrer Kommunen tragen. Der Bund unterstützt die finanzielle Situation der Kommunen im Rahmen seiner durch das Grundgesetz begrenzten Möglichkeiten.

Die Kommunen erfüllen wesentliche Aufgaben zur Daseinsvorsorge, u. a. im Bereich der kommunalen Verkehrswege, des öffentlichen Personennahverkehrs, der Energie‐ und Wasserversorgung, des Brand- und Katastrophenschutzes, des Sports sowie durch die Trägerschaft von Schulen, Kindergärten und anderen sozialen Einrichtungen. Die Länder sind dafür verantwortlich, den Kommunen eine für ihre Aufgaben adäquate Finanzausstattung zukommen zu lassen. Zuweisungen der Länder an die Kommunen stellen insofern eine bedeutende Finanzierungsquelle für die Kommunen dar. Zudem umfasst die kommunale Selbstverwaltung auch eine grundlegende finanzielle Eigenverantwortung, welche sich u. a. durch die Bedeutung einer Reihe wirtschaftsbezogener Steuerquellen mit Hebesatzrechten für die Kommunalfinanzen zeigt. Seit 1970 sind die Gemeinden zudem am Aufkommen der Einkommensteuer und seit 1998 am Aufkommen der Umsatzsteuer beteiligt.

Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten finanziell bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, u. a. durch Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur. Auch hat der Bund seine Beteiligung an den Sozialausgaben der Kommunen sowie die von ihm an die Gemeinden gewährten Umsatzsteueranteile mehrfach erhöht, um damit eine allgemeine Stärkung der kommunalen Finanzlage zu bewirken.

Quelle und weitere Informationen: bundesfinanzministerium.de

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