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Freie Berufe fordern Bürokratieabbau im Steuerwesen

Landesverband der Freien Berufe in Schleswig-Holstein (LFB) 16. Juni  2015, Pressemitteilung

Die Steuerpolitik in Deutschland muss deutlich auf die berechtigten Forderungen und Bedürfnisse von Bürgern und Wirtschaft reagieren, so Hans-Peter Küchenmeister, Präsident des Landesverbandes der Freien Berufe in Schleswig-Holstein (LFB), bei der Vorlage der gemeinsam mit dem Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. erarbeiteten „Steuerpolitischen Positionen“ des LFB.

Seit langem überfällig sei der Abbau der sogenannten „Kalten Progression“. „Hier ist die Steuergerechtigkeit jahrelang eindeutig auf der Strecke geblieben!“ so Küchenmeister. Der Landesverband der Freien Berufe in Schleswig-Holstein fordert, schnellstmöglich einen überparteilichen Konsens zum Abbau der „Kalten Progression“ herzustellen.

Eine seit langem erhobene Forderung des LFB ist die Verbesse­rung der Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. „Dies betrifft Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Berufe sowie Leistungen zur Gesundheitsförderung“, so der Präsident des LFB, „aber auch Aufwendungen für ein gutes Betriebsklima.“ Nicht zuletzt aufgrund der sich abzeichnenden Fachkräftesituation sei die Schaffung guter Arbeitsbedingungen dringend notwendig. Daher müssten die steuerlichen Freigren­zen bzw. Freibeträge deutlich angehoben werden. „Unter­nehmen sollen durch Steuerersparnisse belohnt und Arbeit­nehmer für Zuwendungen nicht durch mehr Steuern bestraft werden“, so Küchenmeister.

Als dringend bezeichnete Küchenmeister die Forderung des LFB nach einer Zusammenlegung der Fälligkeitstermine der Sozial­versicherung und der Lohnsteuer. Als einheitlichen Termin für Meldung und Zahlung sollte der 10. des Folgemonats festgelegt werden. Das wäre ein guter Beitrag zum Bürokratieabbau, den die Unternehmer ebenso wie die gesetzlichen Krankenkassen sofort spüren würden. Der Zeitaufwand würde sich stark redu­zieren und daraus folgend würden sich auch die Personalkosten verringern.

Küchenmeister appellierte in diesem Zusammenhang an den Gesetzgeber, unnötige Unterschiede im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht, die jeden Monat einen enormen bürokratischen Aufwand verursachen, zu vereinheitlichen. Als Beispiele nannte er die Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge ebenso wie die lohnsteuerlichen Pauschalierungen.

Als Investitionsanreiz fordert der LFB erkennbare Entlastungen. Dazu gehörten die Anhebung der Wertgrenze für geringfügige Wirtschaftsgüter auf 1.000 EUR, mittelstandsfreundliche Verbesserungen beim Investitionsabzugsbetrag sowie die Wiedereinführung der degressiven Abschreibungsmöglichkeit.

Kurzfristig erforderlich sei, laut Lars-Michael Lanbin, Präsident des Steuerberaterverbands Schleswig-Holstein, ein Abbau der kalten Progression, nicht nur für die Zukunft, sondern auch für die bereits über viele Jahre währende „schleichende Pro­gression“, die in den letzten 15 Jahren trotz zwischenzeitlich kleinerer Tarifentlastungen zu Reallohnverlusten geführt habe. Die aktuell geplante minimale Tarifentlastung sei völlig unzureichend.

„Neue Entwicklungen im Umsatzsteuergesetz haben dazu geführt“, so Lanbin, „dass die steuerberaten­den Berufe die entsprechenden Sachverhalte nur noch mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand und einem nicht unerheblichen Haftungsrisiko bearbeiten können.“ Der LFB fordere deshalb einen generellen Übergang zur kompletten Ist-Besteuerung mit einem Vorsteuerabzug erst nach Zahlung der zugrundelie­genden Rechnung. Dadurch würde für die Steuer­pflichtigen ebenso wie für die Finanzverwaltung eine erhebliche Entbürokratisierung eintreten.

Küchenmeister nutzte die Vorstellung der „Steuerpolitischen Positionen“ zu deutlicher Kritik an dem seit 1. Januar 2015 geltenden Mindestlohngesetz. Insbesondere die zusätzlichen Dokumentationspflichten und die Haftung des Auftraggebers bei Beauftragung von Subunternehmern seien unverhältnismäßig und müssten ersatzlos gestrichen werden.

Der LFB Landesverband der Freien Berufe in Schleswig-Holstein ist die Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern und Verbände. In Schleswig-Holstein gibt es 43.500 selbstständige Freiberufler. Diese beschäftigen fast 84.000 Mitarbeiter - darunter ca. 4.400 Auszubildende -  und erwirtschaften rund 10 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

Anlage:

Steuerpolitische Positionen – Landesverband der Freien Berufe in Schleswig-Holstein (LFB)

Das Dokument steht auf der Homepage des LFB zum Download zur Verfügung unter www.freie-berufe-sh.de – News.

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