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Finanzausschuss billigt Gesetzentwurf zu dringlichen Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich

Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 58/2025 vom 29.1.2025

In seiner letzten Sitzung in dieser Wahlperiode hat der Finanzausschuss einen letzten Gesetzentwurf nahezu einstimmig gebilligt: Einzig die AfD-Fraktion stimmte nicht für den Entwurf eines Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich (20/14240), sondern enthielt sich. Alle anderen Fraktionen und die Gruppe Die Linke stimmte dafür.

Unter anderem sieht der Entwurf vor, dass die DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH in den Katalog der persönlich steuerbefreiten Kreditinstitute im Körperschaftsteuergesetz und im Gewerbesteuergesetz aufgenommen wird. Dazu gab die Parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski (SPD) eine Protokollerklärung ab, derzufolge dies keine beihilferechtliche Relevanz habe. Auch die CDU/CSU-Fraktion gab zu dieser Maßnahme eine Protokollerklärung ab. Darin hieß es, der Finanzausschuss solle sich Anfang 2026 erneut mit der Steuerbefreiung der DEG befassen und dabei auch prüfen, ob die DEG im Wettbewerb mit privaten Banken stehe. Die SPD-Fraktion hatte zuvor deutlich gemacht, dass sie keine Konkurrenz zu privaten Banken sehe.

Wie die SPD-Fraktion so lobte auch die Unionsfraktion Änderungen im Kreditwesengesetz. Dadurch wird nach Angaben der Regierungsfraktionen vermieden, dass ab dem 1. Januar 2025 höhere Kapitalanforderungen für Förder- und Bürgschaftsbanken entstehen.

Auch die Auflösung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), die den Finanzmarktstabilisierungsfonds verwaltet und überwacht, bis zum Ende des Jahres 2025, wird unisono befürwortet. Mit fortschreitender Abwicklung der übernommenen Risikopositionen und entsprechender Reduktion von Aufgaben und Personal stelle die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung keine verwaltungsökonomisch sinnvolle Größenordnung für eine Bundesanstalt mehr dar, heißt es als Begründung im Gesetzentwurf. Die Finanzagentur soll alle Aufgaben und Befugnisse der Anstalt übernehmen.

Die Unionsfraktion hat ebenfalls begrüßt, dass SPD und Grüne den Gesetzentwurf noch dahingehend geändert haben, dass Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (Artikel 13) nicht mehr in dem Gesetzentwurf enthalten sind. Das gilt auch für Artikel 3, der Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes beinhaltete.

Vonseiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hieß es, dass die DEG mit der Änderung zusätzliche Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro pro Jahr einplanen könne. Gelobt wurden ferner die verringerten Eigenkapitalvorschriften für Bürgschafts- und Förderbanken, für die der Regulierungsrahmen Basel 3 nun keine Anwendung mehr finden solle. Die FDP-Fraktion verwies in diesem Zusammenhang auf die Regeln für Sparkassen und Volksbanken.

Aus Sicht der AfD-Fraktion wurde kritisiert, dass es sich um ein Sammelsurium-Gesetz handelt. Die Gruppe Die Linke sieht in dem Gesetzentwurf zwar sinnvolle entwicklungspolitische Maßnahmen, diese reichten aber nicht aus. Beim finanziellen Verbraucherschutz und in der Entwicklungspolitik sei in der zu Ende gehenden Wahlperiode wenig passiert.

Quelle: bundestag.de

Verkündetes Gesetz: BGBl. 2025 I Nr. 69 vom 5.3.2025