Zeit für mehr Effizienz: Bundesrechnungshof legt Bemerkungen vor
Bundesrechnungshof, Auszug aus der Pressemitteilung vom 7.12.2023
An welchen Stellen kann der Bund seine Haushaltsmittel zielgerichteter, effizienter und wirkungsvoller einsetzen? Antwort darauf geben unsere Bemerkungen. Der aktuelle Band – bestehend aus 26 Einzelbeiträgen – enthält wesentliche Prüfungsergebnisse, die für die Entlastung der Bundesregierung durch das Parlament von Bedeutung sind.
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BMF toleriert Mängel beim Einsatz eines IT-Verfahrens in nachgeordneten Behörden (Nr. 6)
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Das BMF muss darauf hinwirken, dass die Behörden in seinem Geschäftsbereich IT-Verfahren zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln ordnungsgemäß einsetzen. Die Bundeszollverwaltung hält die haushaltsrechtlichen Vorschriften beim Einsatz eines solchen IT-Verfahrens derzeit nicht ein.
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Freibetrag für Körperschaften überdenken (Nr. 24)
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Der Freibetrag nach § 24 Körperschaftsteuergesetz verfehlt sein Ziel und verursacht Mitnahmeeffekte. Der Gesetzgeber sollte daher steuerliche Regelungen ändern, um kleine gemeinnützige Körperschaften auf andere Weise zu entlasten.
Forschungszulage: Steuerfreiheit umfassend regeln (Nr. 25)
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Die Steuerfreiheit der Forschungszulage ist nur lückenhaft gesetzlich geregelt. Der Bundesrechnungshof hält eine umfassende Regelung für geboten. Das BMF sieht keinen Handlungsbedarf.
Steuerfreie Arbeitgeber-Erstattungen: Ergänzung der Lohnsteuerbescheinigung nicht länger aufschieben (Nr. 26)
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Die Finanzämter berücksichtigen steuerfreie Arbeitgeber-Erstattungen häufig nicht bei der Veranlagung zur Einkommensteuer – vor allem deshalb, weil ihnen die Datengrundlage für Kontrollen fehlt. Die Folge sind Steuerausfälle. Das BMF hält eine Verbesserung der Datengrundlage für wünschenswert, lässt jedoch die Umsetzung offen.
Quelle: bundesrechnungshof.de