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Liechtenstein: Gesetzesvorlage zur Ausweitung der Rechtshilfe im Steuerbereich geht an den Landtag

Liechtensteinische Landesverwaltung 2.9.2015, Medienmitteilung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. September 2015 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Ausweitung der Rechtshilfe in fiskalischen Strafsachen durch Abänderung des Rechtshilfegesetzes verabschiedet.

Nach der geltenden Rechtslage in Liechtenstein ist die Rechtshilfe in Fiskalstrafsachen grundsätzlich unzulässig. Die dazu bestehenden Ausnahmen sind inhaltlich und in Bezug auf den Kreis der Staaten, von denen solche Ersuchen akzeptiert werden, eng begrenzt.

Diese restriktive Rechtslage soll durch Aufgabe des generellen Fiskalvorbehalts im Rechtshilfegesetz im Einklang mit den internationalen Standards ausgeweitet werden. Auf der Basis des Prinzips der beiderseitigen Strafbarkeit sollen in Liechtenstein gerichtlich strafbare Fiskaldelikte wie zum Beispiel Steuerbetrug neu rechtshilfefähig werden. Diese Anpassung des Rechtshilfegesetzes dient der Umsetzung der Finanzplatz- und Steuerkooperationsstrategie der Regierung und der geltenden Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF).

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Bericht und Anträge) bezogen werden.

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