BMF: Anlage KAP und Günstigerprüfung
Wie lässt sich der Erklärungsbedarf in der Anlage KAP reduzieren?
Bundesministerium der Finanzen 28.04.2015
Seit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 ist die Abgabe der Anlage KAP für viele Bürgerinnen und Bürger nicht mehr erforderlich. Welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen auf die Abgabe der Anlage KAP zu verzichten, möchte Ihnen das Dokument "Anlage KAP und Günstigerprüfung" verdeutlichen.