FinMin Rheinland-Pfalz: Abbau bürokratischer Hürden für Ehrenamtliche - Einfachere Anerkennung von Aufwandsspenden
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz 22.10.2015
Die Finanzministerkonferenz hat heute beschlossen, dass bürokratische Hürden bei der steuerlichen Anerkennung so genannter Aufwandsspenden abgebaut werden sollen. Von Vereinen und ihren Mitgliedern wird oft der Aufwand beklagt, wenn nach den geltenden Regelungen der Verzicht auf die Erstattung von Fahrtkosten steuerlich als Spende anerkannt werden soll. Dabei geht es vor allem um das Erfordernis, gegenüber der Finanzverwaltung alle drei Monate eine Verzichtserklärung abzugeben, wenn auf Ansprüche – zum Beispiel die Erstattung von Fahrtkosten – aus einer regelmäßigen Tätigkeit für einen gemeinnützigen Verein verzichtet werden soll.
Die Finanzministerkonferenz hat sich in ihrer heutigen Sitzung dafür ausgesprochen, diese 3-Monats-Frist bei regelmäßigen Tätigkeiten durch eine weniger bürokratische und damit anwenderfreundliche Jahresfrist zu ersetzen. Eine Verzichtserklärung wäre dann nur noch einmal im Jahr erforderlich.
Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen begrüßte den Beschluss: „Es geht darum, das Engagement ehrenamtlich tätiger Menschen in unserer Gesellschaft zu würdigen und zu unterstützen. Wir sind gemeinsam in der Pflicht, der Ausübung von Ehrenämtern keine Steine in den Weg zu legen. Dies bedeutet auch, bestehende bürokratische Hürden in diesem Bereich so weit als möglich abzubauen. Zu eng gefasste Dokumentationspflichten bei der steuerlichen Anerkennung von Aufwandsspenden können die Motivation verringern, sich ehrenamtlich zu engagieren. Eine Jahresfrist für die Verzichtserklärungen ist völlig ausreichend, erhöht die Praxistauglichkeit der Regelung und stärkt deren Anwenderfreundlichkeit.“
Die Finanzministerkonferenz hat sich dafür ausgesprochen, ein BMF-Schreiben vom November 2014 entsprechend zu ändern.
Die Finanzministerkonferenz hat sich in ihrer heutigen Sitzung dafür ausgesprochen, diese 3-Monats-Frist bei regelmäßigen Tätigkeiten durch eine weniger bürokratische und damit anwenderfreundliche Jahresfrist zu ersetzen. Eine Verzichtserklärung wäre dann nur noch einmal im Jahr erforderlich.
Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen begrüßte den Beschluss: „Es geht darum, das Engagement ehrenamtlich tätiger Menschen in unserer Gesellschaft zu würdigen und zu unterstützen. Wir sind gemeinsam in der Pflicht, der Ausübung von Ehrenämtern keine Steine in den Weg zu legen. Dies bedeutet auch, bestehende bürokratische Hürden in diesem Bereich so weit als möglich abzubauen. Zu eng gefasste Dokumentationspflichten bei der steuerlichen Anerkennung von Aufwandsspenden können die Motivation verringern, sich ehrenamtlich zu engagieren. Eine Jahresfrist für die Verzichtserklärungen ist völlig ausreichend, erhöht die Praxistauglichkeit der Regelung und stärkt deren Anwenderfreundlichkeit.“
Die Finanzministerkonferenz hat sich dafür ausgesprochen, ein BMF-Schreiben vom November 2014 entsprechend zu ändern.