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Bundesregierung zu Africa Agriculture und Trade Investment Fund: Keine Steuervermeidung durch Fonds

Deutscher Bundestag, Aktuelle Meldung vom 26.9.2017 (hib 528/2017)

Steuerliche Aspekte haben bei der Wahl Luxemburgs als Standort für den 2011 gegründeten Africa Agriculture und Trade Investment Fund (AATIF) nach Angaben der Bundesregierung keine Rolle gespielt. Grund dafür sei allein der Umstand gewesen, dass Luxemburg die Rahmenbedingungen für die Gründung eines strukturierten Entwicklungsfonds geboten habe, schreibt sie in einer Antwort (18/13451 [pdf]) auf eine Kleine Anfrage (18/13270 [pdf]) der Fraktion Die Linke.

Da bei Investmentfonds, die Darlehen ausreichen, grundsätzlich nicht das Unternehmen, sondern der Anleger besteuert werde, stehe die Förderung eines Entwicklungsfonds wie des AATIF mit Sitz in Luxemburg nicht im Widerspruch zum Kampf der Bundesregierung gegen Steuervermeidungspraktiken, betont sie. Darüber hinaus sei die Schaffung eines nach dem Wasserfallprinzip strukturierten Entwicklungsfonds nach der zum Zeitpunkt der Gründung von AATIF geltenden Rechtslage in Deutschland nicht möglich gewesen. Nach heutiger Rechtslage gebe es allerdings keine rechtlichen oder sonstigen regulatorischen Grundlagen, die es der Bundesregierung verbieten würden, einen solchen Fonds aufzusetzen, schreibt sie.

So genannte Wasserfallfonds werden nach unterschiedlichen Risikoklassen strukturiert. Der von der Bundesregierung gemeinsam mit der KfW Bankengruppe und der Deutschen Bank gegründete AATIF verfolgt drei entwicklungspolitische Zielsetzungen in Afrika: die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Erhöhung der Haushaltseinkommen sowie die Reduktion von Armut. Bislang habe er 29 Einzelprojekte in Höhe von insgesamt rund 1,9 Millionen US-Dollar finanziert, heißt es in der Antwort.
 
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