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Finanzministerium Baden-Württemberg zum Ankauf von Steuer-CDs

Entscheidung des VGH Rheinland-Pfalz

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg 24.2.2014, Pressemitteilung

Heute hat der VGH Rheinland-Pfalz entschieden, dass die Daten aus einem Ankauf von Steuer-CDs in Strafrechtsverfahren verwertbar sind.

"Das heutige Urteil des VGH Rheinland-Pfalz bestätigt unsere Linie. So lange wir keinen umfassenden Datenaustausch haben, ist der Ankauf von Steuer-CDs ein unverzichtbares Mittel im Kampf gegen Steuerbetrug. Denn nur so können wir den Druck auf Steuersünder aufrecht erhalten und für mehr Steuergerechtigkeit sorgen," sagte der Minister für Finanzen und Wirtschaft Nils Schmid am 24. Februar 2014.

Baden-Württemberg hat sich bisher an dem Ankauf von neun Daten-CDs beteiligt. Bisher hat das Land rund 1 Million Euro insgesamt bezahlt und dafür Tausende Datensätze erhalten. "Durch den Ankauf von Steuer-CDs decken wir Steuerstraftaten auf und holen so für den Staat seine rechtmäßigen Einnahmen zurück," so der Minister.

"Erst der Ankauf von Daten-CDs hat die Welle an Selbstanzeigen ausgelöst, die wir seit 2010 erleben. Das hat allein in Baden-Württemberg bisher über 460 Millionen an Mehrsteuern eingebracht. Mit diesen Geldern können wichtige Staatliche Aufgaben wie Schulen und Straßen finanziert werden," so Schmid. Stand heute sind allein in Baden-Württemberg 18.855 Selbstanzeigen eingegangen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen aus der Schweiz und Liechtenstein seit Februar 2010. 2010 wurde Baden-Württemberg erstmals eine CD mit Steuerdaten angeboten. Die Vorgängerregierung hatte den Ankauf jedoch abgelehnt. Die CD wurde schließlich von einem anderen Bundesland angekauft.

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