Unterstützung für Landwirte bei Dürreschäden - Finanzausschuss des Bundesrates stimmt für Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Finanzminister Schäfer: „Landwirte müssen sich besser auf Folgen des Klimawandels vorbereiten können.“
Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 27.2.2020
Der Finanzausschuss des Bundesrates hat heute in Berlin mehrheitlich dafür gestimmt, die Steuer auf Versicherungen gegen Dürreschäden rückwirkend zum 1. Januar 2020 von 19 Prozent des Versicherungsentgelts auf 0,03 Prozent der Versicherungssumme zu senken.
Reaktion auf den Klimawandel
Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer sagte dazu: „Mit der geplanten Änderung möchten wir den Landwirten helfen und auf die Auswirkungen des Klimawandels reagieren. Ich setze mich für eine deutliche Senkung der Versicherungsteuer ein, denn Dürre und Trockenheit in den vergangenen Jahren haben deutlich gezeigt, dass Landwirte gut auf Krisenzeiten vorbereitet sein müssen, auch im Sinne einer eigenbetrieblichen Risikoversicherung. Durch die geplante Neuregelung könnten sich landwirtschaftliche Betriebe bereits in diesem Jahr zu günstigeren Konditionen gegen dürrebedingte Ernteausfälle versichern. Da die Regelung rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten soll, würden auch jene Versicherungsnehmer begünstigt, die bereits jetzt einen Versicherungsschutz haben. Die Versicherungswirtschaft wird dann gefordert sein, attraktive Versicherungen gegen Ernteausfälle anzubieten.“
In der Regel hohe Versicherungsprämien
In Deutschland ist nach Branchenangaben aktuell weniger als 1 Prozent der Ackerfläche gegen Dürre versichert. Grund hierfür sind in der Regel die hohen Versicherungsprämien. „Der ermäßigte Steuersatz ist wichtig, damit die Landwirte sich zukünftig noch häufiger für den Abschluss einer Dürreversicherung entscheiden können“, erklärte der Minister.
Der Änderung des Versicherungsteuergesetzes muss jetzt noch das Plenum des Bundesrates zustimmen. Der Deutsche Bundestag hat der Gesetzesänderung bereits zugestimmt.