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Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Bundesministerium der Finanzen 9.12.2020

Mit der Änderung des Versicherungsteuergesetzes (VersStG) und der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung (VersStDV) sind mehrere Zielsetzungen verbunden:

1. Erreichen von mehr Rechtssicherheit durch ausdrückliche bzw. klarstellende Regelungen

Die Erfahrung mit der Rechtsprechung insbesondere auch aus der jüngeren Vergangenheit im Bereich des Versicherungsteuerrechts lehrt, dass der Sinn und Zweck einzelner Normen des Versicherungsteuergesetzes nicht immer hinreichend im jeweiligen Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck kommt. Daher gilt es vor allem, durch klare (Neu-)Formulierung von Normen des Versicherungsteuergesetzes (VersStG) den Inhalt der Vorschriften zu präzisieren und auf diese Weise für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.

2. Modernisierung des Versicherungsteuerrechts

Ein weiteres Ziel ist es, das Versicherungsteuerrecht zu modernisieren. Soweit sich etwa gezeigt hat, dass einzelne Regelungen des VersStG nicht mehr im erforderlichen Maße Entwicklungen im Tatsächlichen oder dem Stand der Informationstechnik Rechnung tragen, sollen diese entsprechend angepasst werden.

3. Weiterentwicklung des Versicherungsteuerrechts in systematischer Hinsicht

Schließlich soll die Novellierung auch dazu dienen, der Versicherungsteuersystematik noch konsequenter Geltung zu verschaffen. Das betrifft u. a. das Zusammenspiel von VersStG und Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung (VersStDV). Zahlreiche im VersStG vorgesehene Änderungen sollen dementsprechend durch ausführende Bestimmungen in der VersStDV ergänzt werden.

4. Vereinfachung der Rechtsanwendung

Ziel der Änderung der von VersStG und VersStDV ist es auch, der jeweiligen Funktion von Gesetz und Durchführungsverordnung stärker als bisher Rechnung zu tragen und damit insgesamt die Rechtsklarheit zu fördern und die Rechtsanwendung zu erleichtern.

5. Sicherung des Versicherungsteueraufkommens

Mit der Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) ist folgende Zielsetzung verbunden:

Die Änderung des BBesG trägt dem Ziel der Förderung des Spitzensports in der Zollverwaltung Rechnung und weist hierzu einen Anwärtergrundbetrag für die Laufbahnen des einfachen Dienstes aus.

Referentenentwurf Stellungnahmen zum Referentenentwurf Basisinformationen über das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren des Bundestags (Regierungsentwurf) Verkündetes Gesetz

Quelle: www.bundesfinanzministerium.de

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