FinMin Mecklenburg-Vorpommern: Information für Angehörige der steuerberatenden Berufe zur Durchführung von Kassen-Nachschauen
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, Meldung vom 8.1.2019
Mit Einfügung des § 146b AO steht seit dem 1.1.2018 die Möglichkeit von Kassen-Nachschauen zur Verfügung. Die Kassen-Nachschau ist bei jeder Art von Kassenführung, d.h. sowohl bei Nutzung eines elektronischen Aufzeichnungssystems, als auch einer offenen Ladenkasse zulässig.
- Allgemeines
- Ablauf einer Kassen-Nachschau
- Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen
- Rechte und Pflichten des Amtsträgers
- Hinweis