Steuerabkommen mit Usbekistan
Deutscher Bundestag 16.06.2015, Heute im Bundestag (hib) Nr. 310
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/5172 [pdf]) zu dem Protokoll vom 14. Oktober 2014 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 7. September 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vorgelegt. Damit soll hinsichtlich des Informationsaustausches die Aktualisierung des OECD-Musterabkommens 2005 nachvollzogen werden. Der Gesetzentwurf wird am Freitag erstmals im Bundestag beraten.