Entwurf der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Besteuerung des Arbeitslohns (Lohnsteuer-Richtlinien - LStR) 2023
Bundesministerium der Finanzen 5.7.2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Entwurf der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Besteuerung des Arbeitslohns (Lohnsteuer-Richtlinien – LStR) 2023 erstellt.
Die Lohnsteuer-Richtlinien sind eine allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung, die eine einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften für die Arbeitnehmerbesteuerung durch die Finanzämter gewährleistet. Der Entwurf beinhaltet eine grundlegende Überarbeitung der Lohnsteuer-Richtlinien, um diese an die aktuellen Entwicklungen in Form von Gesetzen, Gerichts- und Verwaltungsentscheidungen anzupassen.
Im Hinblick auf die in den zurückliegenden Jahren stetig gewachsene Bedeutung von BMF-Schreiben enthält die Neufassung der Lohnsteuer-Richtlinien kaum echte Neuregelungen. Das Bundesministerium der Finanzen hat davon abgesehen, den Inhalt neuerer BMF-Schreiben in die Richtlinien zu übernehmen. Allerdings wurden diese teilweise an zwischenzeitlich ergangene BMF-Schreiben angepasst. Dies gilt insbesondere für die Richtlinien R 8.1 (Bewertung der Sachbezüge) und R 8.2 (Belegschaftsrabatte). Darüber hinaus beinhaltet die Neufassung zahlreiche redaktionelle wie sprachliche Änderungen. Ziel der Überarbeitung ist es auch, dass die Rechtsanwendung erleichtert wird.
Das Vorhaben soll nach Kabinettbefassung und finaler Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder in diesem Jahr abgeschlossen werden, damit die Änderungen ab dem 1. Januar 2023 Anwendung finden können.
Auf den Internetseiten des BMF:
Quelle: bundesfinanzministerium.de