Einführung eines neuen Datenübermittlungsverfahrens nach § 10 Absatz 4b EStG (MZ30)
Infoschreiben zum Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26. Juni 2013
BMF 25.11.2015
Mit Inkrafttreten des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I Seite 1809) wird ab dem Veranlagungszeitraum 2016 ein neues elektronisches Datenübermittlungsverfahren eingeführt. Dieses soll sicherstellen, dass steuerfreie Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen -insbesondere für Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung -sowie die Erstattung von solchen Beiträgen steuerlich zutreffend erfasst werden (§ 10 Absatz 4b Satz 4 bis 6 Einkommensteuergesetz - EStG -). Eine Meldepflicht entfällt, wenn diese Zahlungen beispielsweise bereits in einer Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind. Es geht also um die steuerliche Erfassung von Leistungen an Personen, die in der Regel nicht Arbeitnehmer dieser Behörde sind, sondern von dieser Behörde beispielsweise eine Unterstützungsleistung erhalten.
(...)
Infoschreiben des BMF zum Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26. Juni 2013