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SPD will Unternehmen bei Pensionsrückstellungen entlasten

SPD-Bundestagsfraktion 15.1.2016, Pressemitteilung Nummer 29

Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

Das jahreslange Zinstief zwingt die Unternehmen in ihren Jahresabschlüssen zu immer höheren Rückstellungen für ihre Pensionslasten. Das verhagelt vielen Unternehmen, die ihren Beschäftigten Betriebsrenten zugesagt haben, die Bilanz. Die hohen Rückstellungen mindern den Gewinn, der Eigenkapitalanteil sinkt und gefährdet damit Jobs und Investitionen.

„Wir dürfen Betriebe, die ihren Beschäftigten löblicherweise Direktzusagen gemacht haben, nicht im Regen stehen lassen. Wir wollen ganz im Gegenteil alle Arbeitgeber − auch kleinere Unternehmen − stärker dazu animieren, ihren Beschäftigten eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Dazu gehört in der jetzigen Situation auch eine baldige bilanzielle Entlastung für Pensionsrückstellungen.

Diese Rückstellungen müssen für Pensionszusagen von Unternehmen gebildet und abgezinst werden. Je niedriger die Marktzinsen sind, desto höher sind die Rückstellungen. Maßgeblich ist nach dem Handelsgesetzbuch der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre. Aufgrund der langen Niedrigzinsphase sinkt dieser Durchschnittszinssatz immer weiter; die Rückstellungen mussten deshalb schon 2015 massiv erhöht werden und werden weiter ansteigen. Deshalb hat der Bundestag bereits im Juni vergangenen Jahres die Bundesregierung aufgefordert, die Dauer des Bezugszeitraums für den Abzinsungszinssatz zu überprüfen. Bundesjustizminister Heiko Maas hat daraufhin vorgeschlagen, den Bewertungszeitraum auf zwölf Jahre anzuheben. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel unterstützt diesen Vorschlag. Nur Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat sich leider immer noch nicht festgelegt. Es wäre gut, wenn auch der Bundesfinanzmister endlich diese Linie unterstützen würde, um die Betriebe zu entlasten und den Arbeitnehmern Rechtssicherheit für betriebliche Altersvorsorge zu geben. Wir wollen noch im Frühjahr 2016 eine Entlastung für die Unternehmen beschließen. Für die Jahresabschlüsse 2015 wäre dann immerhin noch ein Wahlrecht der Unternehmen denkbar.“

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