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Steuerabkommen mit Australien gebilligt

Deutscher Bundestag 6.7.2016, Heute im Bundestag (hib) Nr. 419

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch das von Deutschland und Australien abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen gebilligt. Der Ausschuss stimmte mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. November 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (18/8830 [pdf]) zu.

Der Vertreter der Bundesregierung erläuterte in der Sitzung, das frühere Abkommen von 1972 entspreche besonders im Bereich der grenzüberschreitenden Unternehmensbesteuerung nicht mehr den heutigen Anforderungen. Das jetzt gefundene Ergebnis werde den Interessen beider Seiten gerecht. Ziel sei unter anderem gewesen, die nicht mehr zeitgemäße hohe Quellenbesteuerung auf Zinsen, Lizenzgebühren und bestimmte Dividenden zu reduzieren.

Während die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ihre Zustimmung zu dem Entwurf zum Ausdruck brachten, kritisierte die Linksfraktion die ihrer Ansicht nach unzureichenden Quellensteuer-Regelungen. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hätte sich klarere Formulierungen zu den Patentboxen gewünscht. Wie die Fraktion Die Linke forderte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Regelungen zum automatischen Informationsaustausch.

Auf den Internetseiten des BMF:

Abkommen vom 12. November 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung
 
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