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Bundestag: Listen zur Evaluierung von Steuergesetzen

Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 80/2025 vom 7.2.2025

Die Bundesregierung hat eine Liste mit gesetzlich beschlossenen Evaluierungen von Steuergesetzen veröffentlicht. Diese ist Teil der Antwort (20/14872) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/13136). Darüber hinaus sei es aber auch „gängige Praxis“, Regelungen zu evaluieren, selbst wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben sei, erklärt die Regierung weiter und führt aus: „Die Bundesregierung hat sich in ihren Subventionspolitischen Leitlinien selbst verpflichtet, Subventionen (Finanzhilfen und Steuervergünstigungen) grundsätzlich regelmäßig zu evaluieren.“

Aufgeführt sind auch eine tabellarische Übersichten zu abgeschlossenen und noch nicht abgeschlossener Evaluationsverfahren. Regierungsentwürfe von Steuergesetzen und Berichte des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, und damit auch die Evaluierungsklauseln, seien öffentlich zugängliche Dokumente, schreibt die Regierung weiter. Gleichwohl werde die Frage der Notwendigkeit einer Erhöhung der Transparenz in der Steuerabteilung des Bundesfinanzministeriums derzeit geprüft. „Eine Beschleunigung von Evaluierungen ist daraus allerdings nicht zu erwarten“, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: bundestag.de


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