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Baden-Württembergs Finanzministerin setzt sich für Anhebung der Abschreibungsgrenze für Unternehmen ein

Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 6.9.2018

Weniger Bürokratie für Unternehmen - das will Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann durch eine Erhöhung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter erreichen. Der Finanzausschuss des Bundesrats hat sich mehrheitlich für den Antrag aus dem Südwesten ausgesprochen.

„Es würde Betriebe deutlich entlasten, wenn sie Laptops, Mobiltelefone oder Büromöbel bis 1000 Euro sofort abschreiben könnten“, sagte die Ministerin. „Die Poolabschreibung auf fünf Jahre, die viel Bürokratie mit sich bringt, würde damit komplett überflüssig werden.“ Momentan gilt eine Abschreibungsgrenze von 800 Euro.

Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde zuletzt 2017 von 410 Euro auf 800 Euro angehoben. Baden-Württemberg hatte sich schon damals für eine Erhöhung auf 1000 Euro eingesetzt. Die Große Koalition einigte sich jedoch auf 800 Euro.

Damit blieb die Poolabschreibung bestehen, bei der mehrere Anschaffungen eines Jahres in einem Sammelposten bis 1000 Euro zusammengefasst und über fünf Jahre abgeschrieben werden können. „Eine Abschreibungsgrenze von 1000 Euro wäre ein konsequenter Schritt“, so Sitzmann.

„Betriebe könnten mehr Güter sofort abschreiben und die Steuerentlastung würde sich direkt auswirken, nicht über mehrere Jahre hinweg.“

Nach dem Beschluss des Finanzausschusses wird der Bundesrat über den Antrag beraten.

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