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Keine Änderungen bei Bereitstellung von Steuerformularen

Deutscher Bundestag, Kurzmeldung vom 25.03.2021 (hib 397/2021)

Die Bundesregierung plant keine Änderungen bei der Bereitstellung der Umsatzsteuerformulare. Das geht aus ihrer Antwort (19/27616) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27159) hervor. Das Bundesfinanzministerium hatte ein neues Umsatzsteuer-Voranmeldungsformular für das Jahr 2021 erst am 22. Dezember 2020 veröffentlicht. Darin wurden neue, zusätzliche Informationen abgefragt. Die Fragesteller hatten in der Vorbemerkung kritisiert, den Unternehmen sei für die Umstellungsarbeiten ihrer Buchhaltung nur fünf Werktage Zeit geblieben.

Die Bundesregierung schreibt, sie könne geänderte Steuererklärungsvordrucke erst nach der Beschlussfassung des Gesetzgebers durch ein Schreiben veröffentlichen. Unabhängig davon würden die Entwürfe der geänderten Vordrucke so zeitig wie möglich den Softwareentwicklern über das Elster-Portal bekannt gegeben. Im Jahr 2020 sei dies bereits im Juli geschehen.

Die Abfrage zusätzlicher Informationen gehe auf langjährige Forderungen des Bundesrechnungshofs zurück. Damit sollen bessere Kontrollmöglichkeiten für die Finanzverwaltung und höhere Steuereinnahmen erreicht werden.

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