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BdSt NRW: Finanzämter prüfen Dienstreisen in diesem Jahr besonders

Bei ihrer Einkommensteuererklärung 2014 sollten Steuerzahler auf die aktuellen Prüffelder achten

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. 14.4.2015, Presseinformation 15/2015

Vor allem bei der Abrechnung von Dienstreisen, Kundenbesuchen oder bei Fahrten zu anderen Betriebsstätten dürfte das Finanzamt in diesem Jahr genauer hinsehen. Denn die Finanzverwaltung hat diese Bereiche bei der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2014 als besondere Prüffelder festgelegt. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) erklärt, worauf Steuerzahler jetzt achten müssen.

Die Finanzverwaltung legt in jedem Jahr wechselnde Prüffelder fest, die schwerpunktmäßig untersucht werden. Die Finanzverwaltung in NRW gibt die aktuellen Prüffelder im Internet bekannt: www.ofd.nrw.de/die_ofd_nrw/aktuelles/prueffelderliste_2015.pdf.
Steuerzahler können Nachfragen des Finanzamts zu ihrer Steuererklärung vermeiden, wenn sie ihr direkt bestimmte Belege und Hinweise beifügen.

Auch Steuerzahler, die 2014 eine doppelte Haushaltsführung begründet haben oder weiterführten, müssen mit Nachfragen des Finanzamts rechnen: Ab 2014 verlangt das Gesetz nämlich eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung für den ersten Haushalt. Die finanzielle Beteiligung ist darzulegen, z.B. für Miete, Nebenkosten, Kosten für Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs.

Neben den aktuellen Prüfschwerpunkten gibt es „Dauerbrenner“, bei denen das Finanzamt immer wieder nachhakt, so der Bund der Steuerzahler. Dazu zählen z. B. die Vermietung und Verpachtung im ersten Jahr. Wer erstmals ein häusliches Arbeitszimmer geltend macht, sollte der Steuererklärung u.a. Unterlagen zur Größe des Arbeitszimmers und einen Wohnungsgrundriss beifügen. Deutliche Abweichungen zum Vorjahr veranlassen das Finanzamt ebenfalls zu Nachfragen. Steuerzahler, die im Vergleich zum Vorjahr erheblich niedrige Steuern zahlen, z. B. weil ungewöhnlich hohe Werbungskosten geltend gemacht wurden, sollten die entsprechenden Nachweise bereithalten.

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