BStBK-Hinweise für ein steuerliches innerbetriebliches Kontrollsystem
Bundessteuerberaterkammer 23.7.2018
Die BStBK veröffentlichte Hinweise für Steuerberater zum Einsatz eines steuerlichen innerbetrieblichen Kontrollsystems – Steuer-IKS. Diese enthalten u. a. anschauliche Fallbeispiele und wichtige Hilfestellungen zum Aufbau eines solchen Systems in Unternehmen. Die Einrichtung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems soll der ordnungsgemäßen Abwicklung von Steuerprozessen dienen und kann damit den Vorwurf der Steuerhinterziehung entkräften.
Auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer Köln: