Steuerabkommen mit Monaco von EU gebilligt
Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung 561/16 vom 11.10.2016
Am 11. Oktober 2016 hat der Rat den Abschluss eines Abkommens mit Monaco gebilligt, mit dem die Einhaltung der Steuervorschriften durch private Sparer verbessert wird.
Im Rahmen dieses Abkommens verpflichten sich die EU-Mitgliedstaaten und Monaco zum automatischen Informationsaustausch und leisten damit einen Beitrag zur Vermeidung von Steuerhinterziehung.
Steuerbehörden beider Länder erhalten dadurch einen verbesserten grenzüberschreitenden Zugang zu Informationen über die Finanzkonten der jeweils im anderen Land ansässigen Personen.
Mit dem Abkommen wird ein Abkommen von 2004 aktualisiert, durch das Monaco verpflichtet wurde, Regelungen anzuwenden, die den in einer EU-Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind.
Das neue Abkommen wurde am 12. Juli 2016 unterzeichnet. Es wurde (am 11. Oktober) auf einer Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) geschlossen, ohne dass eine Aussprache stattfand.
Im Rahmen dieses Abkommens verpflichten sich die EU-Mitgliedstaaten und Monaco zum automatischen Informationsaustausch und leisten damit einen Beitrag zur Vermeidung von Steuerhinterziehung.
Steuerbehörden beider Länder erhalten dadurch einen verbesserten grenzüberschreitenden Zugang zu Informationen über die Finanzkonten der jeweils im anderen Land ansässigen Personen.
Mit dem Abkommen wird ein Abkommen von 2004 aktualisiert, durch das Monaco verpflichtet wurde, Regelungen anzuwenden, die den in einer EU-Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind.
Das neue Abkommen wurde am 12. Juli 2016 unterzeichnet. Es wurde (am 11. Oktober) auf einer Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) geschlossen, ohne dass eine Aussprache stattfand.