EU, MwSt.: Erläuterungen zum steuerlichen Ort der im Zusammenhang mit einem Grundstück erbrachten Dienstleistungen
Europäische Kommission 26.10.2015, doi: 10.2778/296174/KP-01-15-771-DE-N
Erläuterungen zu den 2017 in Kraft tretenden EU-Mehrwertsteuerbestimmungen zum Ort der Dienstleistung im Zusammenhang mit Grundstücken
(Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013)
Zweck dieser Erläuterungen ist es, EU-Rechtsvorschriften besser verständlich zu machen, insbesondere die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013 des Rates vom 7. Oktober 2013 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 bezüglich des Ortes der Dienstleistung. Sie sind als Orientierungshilfe für die praktische Anwendung der europäischen Mehrwertsteuervorschriften für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken gedacht.
Erarbeitet wurden sie von der Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission (GD TAXUD) nach ausführlichen Beratungen mit den Mitgliedstaaten und Unternehmensvertretern.
Die Erläuterungen sind nicht rechtsverbindlich. Sie geben weder den offiziellen Standpunkt der Europäischen Kommission wieder noch ist die Kommission in irgendeiner Weise durch die darin vertretenen Auffassungen gebunden. Sie repräsentieren auch nicht unbedingt die Auffassungen aller Mitgliedstaaten. Die nationalen Steuerbehörden können eigene Leitfäden zur Anwendung der Mehrwertsteuervorschriften für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken erstellen. Akteure, die eine präzise, umfassende und verbindliche Antwort auf eine bestimmte Frage erwarten, sollten sich an die für sie zuständige nationale Steuerbehörde wenden, die nach dem Subsidiaritätsprinzip vorrangig dafür verantwortlich ist, ihren Steuerpflichtigen Auskünfte über die Auslegung und Anwendung der Mehrwertsteuervorschriften zu erteilen.
Die Erläuterungen sind nicht erschöpfend. Es werden nur bestimmte Aspekte aufgegriffen, zu denen erläuternde Hinweise angebracht erschienen. Wer diese Erläuterungen nutzen möchte, sollte sowohl die allgemeinen Anmerkungen in Teil I als auch die besonderen Anmerkungen in Teil II lesen, da die Erläuterungen in Teil I für das richtige Verständnis der besonderen Bestimmungen relevant sein können.
Die Erläuterungen werden fortlaufend überarbeitet. Sie sind nicht abgeschlossen, sondern geben den Wissens- und Erfahrungsstand zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder.
(...)
Auf den Internetseiten der EU:
Leitfaden zu den MwSt-Vorschriften der EU in Bezug auf den Ort der Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die 2017 in Kraft treten. Dieser Leitfaden ist rechtlich nicht bindend. (pdf, 649 kB)