Bayerischer Finanzminister Füracker: Soziales Engagement mit Steuererleichterungen besser unterstützen
Bayern fordert Verlängerung der Steuerbegünstigungen für gemeinnützige Organisationen bis Ende 2022
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung Nr. 243 vom 24.11.2021
„Die vierte Welle fordert eine enorme gemeinsame Kraftanstrengung. Gerade unsere gemeinnützigen Vereine und Organisationen leisten dazu einen elementaren Beitrag: Sie betreiben Test- und Impfzentren, pflegen alte und kranke Menschen und kämpfen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Sie verdienen für ihren unermüdlichen Einsatz unseren größten Dank und unsere Unterstützung. Wir müssen die bestehenden pandemiebedingten Billigkeitsregelungen für gemeinnützige Organisationen und zur Förderung sozialen Engagements dringend bis Ende 2022 verlängern! Der Bund muss hier schnell handeln und Rechtssicherheit schaffen. Wir brauchen ein deutliches Signal an die Menschen, die sich für uns in dieser Krise und schweren Zeit einsetzen“, fordert Bayerns Finanzminister Albert Füracker angesichts der angespannten pandemischen Lage. Der Freistaat hat sich hierzu an den geschäftsführenden Bundesfinanzminister Olaf Scholz gewandt und auch die Länder um Unterstützung gebeten.
Ergänzende Information:
- Seit April 2020 gelten pandemiebedingte Billigkeitsregelungen für steuerbegünstigte Organisationen, so z. B. Steuerbegünstigungen und -erleichterungen für gemeinnützige Vereine.
- Mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 18. Dezember 2020 wurden diese bis zum 31. Dezember 2021 verlängert und laufen somit zum Jahresende aus.
- Wegen der fortbestehenden Pandemielage ist eine Verlängerung dieser Billigkeitsregelungen bis 31. Dezember 2022 dringend notwendig.