Vorschlag der EU-Kommission zu Ein-Personen-Gesellschaften – Hessischer Finanzminister warnt vor Nachteilen
Dr. Thomas Schäfer: „Vorschlag der Kommission birgt erhebliche steuer- und gesellschaftsrechtliche Risiken und gefährdet bewährte deutsche Praxis.“
Hessisches Ministerium der Finanzen 6.8.2015, Pressemitteilung
„Societas Unius Personae – kurz SUP – steht für ein europäisches Modell der Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Meines Erachtens könnte SUP aber auch für ,Steuerrechtlich untaugliche Pläne‘ stehen“, erklärte der Hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer. Die EU-Kommission plant, innerhalb der Europäischen Union die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und mit einem einzigen Gesellschafter durch ein harmonisiertes Eintragungsverfahren vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen zu erleichtern. Dabei ist auch die Möglichkeit einer Online-Eintragung von SUP vorgesehen. „Der Vorschlag der EU-Kommission birgt erhebliche steuer- und gesellschaftsrechtliche Risiken und gefährdet die bewährte deutsche Praxis bei der Gründung von Ein-Personen-Gesellschaften mit beschränkter Haftung“, warnte der Minister. Schäfer hatte sich außerdem mit einem Brief an die deutschen Mitglieder des Rechtsausschusses im EU-Parlament gewandt, um sich für Änderungen am bestehenden Vorschlag der Kommission einzusetzen.
Der Grundgedanke, kleine und mittlere Unternehmen von unnötiger Bürokratie zu entlasten, sei laut Schäfer prinzipiell begrüßenswert. „Das Argument der Kommission, die anfallenden Notargebühren zur Beurkundung von Ein-Personen-Gesellschaften seien unverhältnismäßig hoch, ist jedoch für mich nicht nachvollziehbar“, so der Finanzminister. Hinzu komme, dass der europäische Vorschlag zu SUP erhebliche gesellschaftsrechtliche Nachteile mit sich bringe: „Zu Recht ist der Vorstoß der Kommission bereits auf breite Kritik gestoßen. Denn das persönliche Erscheinen vor dem Notar und das bewährte Beurkundungsverfahren ist ein ganz entscheidender Beitrag zum Gläubigerschutz.“
Darüber hinaus würde das geplante Modell innerhalb der EU zu 28 Varianten einer SUP führen, da die jeweiligen nationalen Vorschriften im Hinblick auf Gesellschaftsgründungen weiterhin zu einem großen Teil Anwendung fänden. „Das Ergebnis wären erhebliche Unsicherheiten im Rechtsverkehr mit SUP. Dies würde dem Ziel der Bürokratieentlastung zuwiderlaufen“, erläuterte Schäfer. Zudem ermögliche der Vorschlag für die SUP in einigen EU-Mitgliedsstaaten eine Aufspaltung von Register- und Verwaltungssitz. „Dann wäre es etwa für Tochtergesellschaften möglich, sich dort registrieren zu lassen, wo die geringsten arbeitsrechtlichen Anforderungen bestehen – unabhängig davon, wo die Gesellschaft tätig ist. Dies würde Gesellschaftern Tür und Tor öffnen, um das Recht auf betriebliche Mitbestimmung in Deutschland zu umgehen“, begründete der Finanzminister seine Kritik.
Schäfer ergänzte, dass es neben den kritischen Einwänden hinsichtlich des Gesellschafts- und Arbeitsrechts auch im steuerrechtlichen Bereich große Zweifel an den Plänen der EU-Kommission zur SUP gebe. Nach deutschem Recht übersenden die Notare den Finanzämtern alle beurkundeten Unterlagen, welche die Gründung oder Auflösung sowie Veränderungen der Kapitalstruktur von Gesellschaften dokumentieren. Fiele die notarielle Informationspflicht zukünftig weg, so hätte dies erhebliche praktische Nachteile. „Zur Besteuerung erforderliche Unterlagen müssten die Finanzämter zukünftig selbst beschaffen. Zum einen wäre das ein erheblicher Mehraufwand für die Finanzverwaltung. Zum anderen stellt sich die Frage, ob ein gleichbleibend verlässlicher Informationsfluss gewährleistet wäre, wenn man hierbei die Gründungsgesellschafter selbst stärker einbindet“, sagte der Minister.
Zudem wies Schäfer darauf hin, dass die geplante Online-Eintragung für SUP eine deutliche Herabsetzung der bisherigen Sicherheitsstandards in Deutschland zur Folge hätte: „Mit der Möglichkeit zur Online-Blitz-Gründung würden wir Betrügern neue Angriffspunkte bieten, beispielsweise im Hinblick auf Identitätsdiebstahl. Dies könnten auch Steuerbetrüger für ihre Zwecke nutzen.“ Aus gutem Grund bestünden nationale Formvorschriften für die Eintragung in öffentliche Register wie etwa das Handelsregister oder das Grundbuch. „Das große Vertrauen in unsere öffentlichen Register sollten wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Sie sind darüber hinaus eine wichtige Informationsquelle für die Finanzverwaltung“, hob der Minister hervor.
Unternehmen und Verbraucher, aber auch die öffentliche Verwaltung, seien auf vertrauenswürdige Informationen zu Gesellschaften angewiesen, so Schäfer. „Gerade vor dem Hintergrund der Finanzkrise sollten wir im Sinne der Transparenz am bewährten Eintragungsverfahren für Ein-Personen-Gesellschaften festhalten – die europäische SUP wäre hier eindeutig kontraproduktiv“, zeigte sich der Finanzminister überzeugt.