Personelle Verstärkung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 03/2019 vom 1.11.2019
Mit Wirkung zum 1. November 2019 wird am Finanzgericht Berlin-Brandenburg ein neuer Senat eingerichtet. Der 15. Senat soll angesichts der anhaltend hohen Anzahl neu eingehender Verfahren die bestehenden Senate entlasten und dazu beitragen, die Verfahrenslaufzeit weiter zu verkürzen. Zugleich werden die Richterin am Finanzgericht Martina Stellmacher und der Richter am Finanzgericht Markus Möller, der im Nebenamt Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg ist, zur Vorsitzenden Richterin und zum Vorsitzenden Richter am Finanzgericht ernannt. Darüber hinaus wurden bereits und werden noch bis Mitte des kommenden Jahres insgesamt sieben neue Richterinnen und Richter ernannt, um durch Pensionierungen frei gewordene und neu geschaffene Stellen zu besetzen.
Am Finanzgericht Berlin-Brandenburg werden ab dem kommenden Jahr insgesamt 48 Richterinnen und Richter tätig sein. Das in Cottbus ansässige Gericht ist das obere Landesgericht für die Bundesländer Berlin und Brandenburg in allen steuer- und zollrechtlichen Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung. In seine Zuständigkeit fallen auch die erstinstanzlichen Entscheidungen in Streitigkeiten wegen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz.