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BStBK fordert Rechtssicherheit bei der Erbschaftsteuer

Bundessteuerberaterkammer (BStBK), Pressemitteilung 15/2016 vom 13.10.2016

Die Entscheidung des Bundesrates zur Novellierung der Erbschaftsteuer steht kurz bevor. Ob der nun gefundene Kompromissvorschlag vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat, ist aus Sicht der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) zumindest zweifelhaft.

BStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger: „Steuerpflichtige und ihre Berater benötigen dringend Rechtssicherheit. Grundsätzlich ist es daher gut, wenn der Bundesrat am Freitag dem vorgelegten Kompromissvorschlag zustimmt. Dann  hat unser Berufsstand endlich wieder eine gültige Beratungsgrundlage. Zu den noch offenen Fragen bedarf es einer kurzfristigen Klarstellung.“

Die Bundessteuerberaterkammer begrüßt, dass die Unternehmensbewertung an die aktuellen Bedingungen der Finanzmärkte angepasst wurde. Denn dies beseitigt die Überbewertung im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens. Allerdings ist fraglich, ob die rückwirkende Anwendung verfassungsrechtlich zulässig ist.

Die vermeintlich positive Stundungsregelung ist aus Sicht der BStBK bei näherem Hinsehen kaum praktikabel. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass die Stundung im ersten Jahr ab Festsetzung zinslos gewährt wird. Im zweiten bis siebten Jahr wird sie dagegen verzinslich sein, und zwar in Höhe von 6% pro Jahr. Riedlinger bezweifelt, dass diese Ausgestaltung der Verzinsungsregel attraktiv für Unternehmen ist.

Riedlinger: „Auch wenn zu manchen Punkten die Kritik des Bundesverfassungsgerichtes ausgeräumt werden konnte, bleibt der vorgelegte Gesetzentwurf nach wie vor hochkomplex.“ Steuerberater und Unternehmen müssten hiernach in größerem Ausmaß als bisher einzelne Wirtschaftsgüter, Immobilien usw. bewerten. Das erhöht zwangsläufig die Streitanfälligkeit bei der Erbschaftsteuerfestsetzung. Für den BStBK-Präsidenten steht daher fest: „Die Zukunft wird zeigen, ob die getroffenen Regelungen zur Verschonung des Betriebsvermögens verfassungsfest sind.“
 
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