Finanzministerkonferenz fordert Nachbesserungen: BMF-Schreiben zur Besteuerung von Wertpapierleihgeschäften
SPD-Bundestagsfraktion, Pressemitteilung Nummer 768 vom 2.12.2016
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die von der Finanzministerkonferenz der Bundesländer verlangten Nachbesserungen eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Besteuerung der Wertpapierleihe. Es ist nicht hinzunehmen, dass Steuergestaltungen zum Schaden ehrlicher Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch unklare Verwaltungsanweisungen in einer Grauzone belassen werden. Dubiose Steuergestaltungen, wie die sogenannten Cum/Cum-Geschäfte, müssen konsequent verfolgt werden.
„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Finanzministerkonferenz mit der Mehrheit der SPD-geführten Länder Nachbesserungen eines BMF-Schreibens zur Besteuerung der Wertpapierleihe verlangt hat. Die Länderfinanzminister haben damit auf die heftige Kritik aus den Bereichen Wissenschaft und Finanzverwaltung an dem Schreiben reagiert. Wegen seiner unklaren Formulierungen hätte das Schreiben eine steuerliche Anerkennung von sogenannten Cum/Cum-Geschäften zugelassen. Ziel solcher Cum/Cum-Geschäfte ist die Vermeidung einer Dividendenbesteuerung. Es ist nicht hinzunehmen, dass solche Steuergestaltungen zu Lasten der Allgemeinheit in einer Grauzone belassen werden.
Der Anwendungsbereich des Schreibens soll nunmehr klargestellt werden. Der Bund wird aufgefordert, eine Arbeitsgruppe mit den Ländern einzurichten, die die Besteuerung von Cum/Cum-Geschäften koordiniert. Auf der Grundlage der Erfahrungen dieser Arbeitsgruppe soll das BMF-Schreiben dann ergänzt werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird auf eine schnelle Überarbeitung des Schreibens dringen und sich über die Arbeiten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe berichten lassen. Cum/Cum-Geschäfte zum Schaden der ehrlichen Bürgerinnen und Bürger müssen konsequent verfolgt werden.“
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die von der Finanzministerkonferenz der Bundesländer verlangten Nachbesserungen eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Besteuerung der Wertpapierleihe. Es ist nicht hinzunehmen, dass Steuergestaltungen zum Schaden ehrlicher Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch unklare Verwaltungsanweisungen in einer Grauzone belassen werden. Dubiose Steuergestaltungen, wie die sogenannten Cum/Cum-Geschäfte, müssen konsequent verfolgt werden.
„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Finanzministerkonferenz mit der Mehrheit der SPD-geführten Länder Nachbesserungen eines BMF-Schreibens zur Besteuerung der Wertpapierleihe verlangt hat. Die Länderfinanzminister haben damit auf die heftige Kritik aus den Bereichen Wissenschaft und Finanzverwaltung an dem Schreiben reagiert. Wegen seiner unklaren Formulierungen hätte das Schreiben eine steuerliche Anerkennung von sogenannten Cum/Cum-Geschäften zugelassen. Ziel solcher Cum/Cum-Geschäfte ist die Vermeidung einer Dividendenbesteuerung. Es ist nicht hinzunehmen, dass solche Steuergestaltungen zu Lasten der Allgemeinheit in einer Grauzone belassen werden.
Der Anwendungsbereich des Schreibens soll nunmehr klargestellt werden. Der Bund wird aufgefordert, eine Arbeitsgruppe mit den Ländern einzurichten, die die Besteuerung von Cum/Cum-Geschäften koordiniert. Auf der Grundlage der Erfahrungen dieser Arbeitsgruppe soll das BMF-Schreiben dann ergänzt werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird auf eine schnelle Überarbeitung des Schreibens dringen und sich über die Arbeiten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe berichten lassen. Cum/Cum-Geschäfte zum Schaden der ehrlichen Bürgerinnen und Bürger müssen konsequent verfolgt werden.“