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BMF: Muster eines "Stundenzettels"

Muster eines „Stundenzettels“ wurde aktualisiert

Bundesministerium der Finanzen 11.11.2021

Das Muster eines „Stundenzettels“ zur Dokumentation der Arbeitszeit in begünstigten FuE-Vorhaben wurde entsprechend den Ausführungen unter Randnummer 116 des BMF-Schreibens zum Forschungszulagengesetz (FZulG) vom 11. November 2021 aktualisiert.

Hinweise zum Muster eines "Stundenzettels":

Zur Ermittlung der förderfähigen Aufwendungen nach dem FZulG sind für ein begünstigtes Forschung und Entwicklung (FuE)-Vorhaben für jeden Arbeitstag, an dem ein FuE-Arbeitnehmer im begünstigten FuE-Vorhaben tätig wird, Aufzeichnungen zu führen, die den zeitlichen Einsatz dieses Arbeitnehmers in dem jeweiligen FuE-Vorhaben belegen. Entsprechende Stundenaufzeichnungen sind auch über die vom Einzelunternehmer bzw. von den Mitunternehmern erbrachten Eigenleistungen im Sinne des § 3 Absatz 3 FZulG zu führen.

Es gelten die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) (BMF-Schreiben vom 28. November 2019, BStBl I S. 1269). Dabei verlangt der Grundsatz der Klarheit u. a. eine systematische Erfassung und übersichtliche, eindeutige und nachvollziehbare Buchung.

Die Stundenaufzeichnungen können daher personell oder elektronisch geführt werden. Personelle Aufzeichnungen sind am Monatsende von einem FuE-Projektverantwortlichen gegenzuzeichnen.

Für die Dokumentation der Arbeitszeit in einem begünstigten FuE-Vorhaben stellt das Bundesministerium der Finanzen das Muster eines "Stundenzettels" zur Verfügung. Die Verwendung dieses Musters für die Stundenaufzeichnung ist optional.

Auf den Internetseiten des BMF:

Mus­ter ei­nes "Stun­den­zet­tels" [PDF, 159 kB]

Quelle: bundesfinanzministerium.de

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