Grüne zu Brennelementesteuer: Energiewirtschaft muss an Kosten der Atomkraft beteiligt werden
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion 29.1.2013, Pressemitteilung
Zur Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg, die Brennelementesteuer sei rechtswidrig, erklärt Lisa Paus, Obfrau im Finanzausschuss:
Auch wenn die Gerichte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Brennelementesteuer haben steht fest, dass die Energiebranche an den gesellschaftlichen Kosten der Atomkraft beteiligt werden muss. Denn die Kosten für den Rückbau sowie die Sanierung von Endlagern dürfen nicht einfach auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abgewälzt werden.
Atomstrom wurde seit 1970 mit mindestens 187 Milliarden Euro gefördert. Der Gesellschaft entstehen durch die Nutzung der Atomkraft enorme Kosten, die bisher über die öffentlichen Haushalte beglichen werden. Die Atomwirtschaft steht in der Pflicht, diese gesellschaftlichen Kosten zu begleichen. Um alle gesellschaftlichen Kosten der Atomkraft abzudecken, müsste der Steuersatz auf den Verbrauch von Brennelementen sogar noch höher sein.
Betrachtet man die vergangenen Urteile des Bundesverfassungsgerichts, ist keineswegs sicher, ob die Brennelementesteuer verfassungswidrig ist.
Laut vergangener Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind Verbrauchssteuern "Warensteuern, die den Verbrauch vertretbarer, regelmäßig zum baldigen Verzehr oder kurzfristigen Verbrauch bestimmten Güter des ständigen Bedarfs belasten" (BVerfG, NJW 1998 S. 2341, 2343 = SIS 98 14 25, Kommunale Verpackungssteuer). Darüber hinaus ist auch eine an die Produktionsmittel anknüpfende Steuer zulässig. ("Es gibt keinen Rechtssatz, der das Anknüpfen einer Verbrauchssteuer an ein Produktionsmittel verbietet" (BVerfG, NVwZ 2004 S. 846, 848 = SIS 04 28 99, Ökosteuer)).