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Bisher vier Nichtanwendungserlasse

Deutscher Bundestag, Kurzmeldung vom 18.12.2019 (hib 1439/2019)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat seit Beginn der 19. Wahlperiode drei Nichtanwendungserlasse als BMF-Schreiben erlassen. Ein weiterer Nichtanwendungserlass sei als gleichlautender Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder herausgegeben worden, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/15605 [pdf]) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15202 [pdf]). Darin wird auch erläutert, dass Gerichtsentscheidungen erst mit der Veröffentlichung im Bundessteuerblatt über den Einzelfall hinaus von den Finanzämtern allgemein anzuwenden seien. Da Nichtanwendungserlasse grundsätzlich zu keiner Veränderung des geltenden Rechts führen würden, würden auch keine Veränderungen des Steueraufkommens entstehen, teilt die Bundesregierung weiter mit.

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