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BStBK: Wirksame Ent­lastungen für Unter­nehmen und Ver­waltung in Sicht

Bundessteuerberaterkammer (BStBK), Pressemitteilung 10/2024 vom 12.7.2024

Die Bundessteuer­beraterkammer (BStBK) begrüßt ausdrück­lich die Vorschläge der Experten­kommission zur Reform der Unter­nehmensbe­steuerung und hofft auf eine zeitnahe Um­setzung. „Die Be­steuerung darf in Deutsch­land tätige Unter­nehmen nicht länger unver­hältnismäßig mit Büro­kratielasten und Com­pliance-Risiken be­lasten“, betont Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsi­dent der BStBK.

Die vorge­schlagenen Maß­nahmen führen zu echten Entlast­ungen und einer klaren Win-Win-Situa­tion für Unter­nehmen und Verwal­tung. „Damit unsere Unternehmen im interna­tionalen Wettbewerb besser dastehen, sollten die Vor­schläge nun zügig umgesetzt wer­den. Die Experten haben ge­liefert – jetzt muss die Politik handeln“, so Schwab.

Besonders positiv bewertet Schwab die Rückbesinnung auf den Maßgeblich­keitsgrund­satz und die Forderung, zahl­reiche steuerliche Sondervor­schriften zu streichen. Dies würde die Abschluss­erstellung für zahlreiche Unter­nehmen erheblich erleichtern und das Streit­potential mit der Finanz­verwaltung signifikant verringern. Dadurch könnte die steuer­liche Außen­prüfung effizienter und schneller werden. Im Ergebnis käme es zu einer früh­zeitigen Rechts­sicherheit für Unter­nehmen und einer Schonung von perso­nellen Ressour­cen bei Unter­nehmen und Finanzver­waltung. Hierzu sollten gemäß dem risiko­orientierten Ansatz kooperative Verfahrens­elemente und eine ange­messene Tax Compliance von Steuer­pflichtigen stärker berück­sichtigt werden. Dazu liegen auch diverse Vor­schläge der BStBK auf dem Tisch.

Besonders erfreulich ist für die BStBK, dass die Kommission for­dert, die vielen Anti-Missbrauchs­vorschriften des interna­tionalen Steuerrechts auf ein ziel­adäquates und vollzieh­bares Maß zurück­zuführen. BStBK-Präsident Schwab hebt hervor: „Es ist dringend an der Zeit, über­mäßige Nachweis- und Doku­mentations­pflichten sowie interna­tionale Doppelbe­steuerung zu vermeiden. Hier for­dern wir vom deutschen und vom europäischen Gesetz­geber ein grund­sätzliches Umdenken! Auch müssen Mitteilungs- und Nachweis­pflichten reduziert und verein­facht werden, beispiels­weise bei der Meldung von Steuerge­staltungen.“ Die BStBK unterstützt eben­falls die Forderung, „Once-Only“-Verfahren anzu­streben, in denen jede Informa­tion nur einmal den staatlichen Instanzen über­mittelt werden muss, um bei allen zu­ständigen Stellen verfüg­bar zu sein.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, Hinder­nisse für die Option zur Körper­schaftsteuer zu be­seitigen. Die BStBK unterstützt die Vor­schläge der Kommission, das Umwandlungs­steuergesetz zu über­arbeiten. „Gerade in Zeiten der Trans­formation ist eine Umstruk­turierung für Unternehmen oftmals betriebs­wirtschaftlich erforder­lich und sollte nicht durch steuer­liche Regel­ungen behindert werden. Die konkreten Vorschläge der Kommission aus diesem Bereich könnten kurz­fristig und ohne nennens­werte Steuerausfälle umge­setzt werden. Sie würden die Rechts­sicherheit und Planbar­keit für die Unter­nehmen verbessern“, meint Schwab.

Dazu gehört nach Einschätz­ung der BStBK auch die Möglich­keit, vor­handene Verluste zu nutzen und sie bei einer Fort­führung der gleichen wirtschaft­lichen Tätigkeit nicht aufgrund von Um­strukturier­ungen untergehen zu lassen. Schwab stellt klar: „Nur wenn Ver­luste steuerlich anerkannt werden, ist es für Unter­nehmen attraktiv, auch in risiko­behaftete Bereiche zu inve­stieren. Vor dem Hinter­grund der aktuellen Wirtschafts­lage ist eine Vielzahl von Unter­nehmen derzeit sehr zurück­haltend in Bezug auf Investi­tionen. Diese wären aber aufgrund der not­wendigen ökologischen und di­gitalen Transfor­mation gerade jetzt erforder­lich. Daher ist die Über­arbeitung der Regel­ungen zur Verlust­verrechnung, wie von der Kommission vorge­schlagen, dringend geboten.“ Insbe­sondere die Ab­schaffung der Mindest­gewinnbe­steuerung hält die BStBK für auch verfassungs­rechtlich geboten.

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