Steuerabkommen mit Andorra von EU gebilligt
Rat der EU, Pressemitteilung 520/16 vom 20.09.2016
Am 20. September 2016 hat der Rat den Abschluss eines Abkommens mit Andorra gebilligt, mit dem die Einhaltung der Steuervorschriften durch private Sparer verbessert wird.
Das Abkommen wird zu einem energischen Vorgehen gegen Steuerhinterziehung beitragen, indem die EU-Mitgliedstaaten und Andorra zum automatischen Informationsaustausch verpflichtet werden.
Dadurch erhalten die Steuerbehörden beider Seiten einen verbesserten grenzüberschreitenden Zugang zu Informationen über die Finanzkonten der jeweils ansässigen Personen.
Mit dem Abkommen wird ein Abkommen von 2004 aktualisiert, durch das Andorra verpflichtet wurde, Regelungen anzuwenden, die den in einer EU-Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind. Damit wird der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten erweitert, um Steuerpflichtige davon abzuhalten, Kapital in Form von Einkünften oder Vermögenswerten, für die keine Steuern gezahlt wurden, vor dem Fiskus zu verbergen.
Das neue Abkommen ist am 12. Februar 2016 unterzeichnet worden. Es ist (am 20. September) auf einer Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) geschlossen worden, ohne dass eine Aussprache stattfand.
Das Abkommen wird zu einem energischen Vorgehen gegen Steuerhinterziehung beitragen, indem die EU-Mitgliedstaaten und Andorra zum automatischen Informationsaustausch verpflichtet werden.
Dadurch erhalten die Steuerbehörden beider Seiten einen verbesserten grenzüberschreitenden Zugang zu Informationen über die Finanzkonten der jeweils ansässigen Personen.
Mit dem Abkommen wird ein Abkommen von 2004 aktualisiert, durch das Andorra verpflichtet wurde, Regelungen anzuwenden, die den in einer EU-Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind. Damit wird der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten erweitert, um Steuerpflichtige davon abzuhalten, Kapital in Form von Einkünften oder Vermögenswerten, für die keine Steuern gezahlt wurden, vor dem Fiskus zu verbergen.
Das neue Abkommen ist am 12. Februar 2016 unterzeichnet worden. Es ist (am 20. September) auf einer Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) geschlossen worden, ohne dass eine Aussprache stattfand.