FDP: Geplante Meldepflicht für Steuermodelle ist unausgegoren
Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag, Pressemitteilung vom 12.3.2018
Zur Beratung der EU-Finanzminister über eine Meldepflicht für Steuermodelle erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. Florian Toncar:
„Im Windschatten der deutschen Regierungsbildung schickt sich die Bundesregierung an, einer unausgegorenen und folgenschweren Richtlinie zuzustimmen. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sollen dazu verpflichtet werden, legale Steuermodelle anzuzeigen. Diese zu ermitteln und zu bewerten, gehört jedoch klar in den Aufgabenbereich des Staates. Berater würden durch die neue Richtlinie zu unfreiwilligen und unbezahlten Helfern der Behörden gemacht und unter Generalverdacht gestellt. Eine verpflichtende Offenlegung würde zudem das Mandantenverhältnis belasten: Wer würde sich künftig noch unabhängig beraten lassen, wenn der Beratungsinhalt an das Finanzamt gemeldet werden muss? Rechtsstaatlich bedenklich ist außerdem, dass in der Richtlinie nicht klar definiert ist, welche Steuermodelle eigentlich gemeldet werden sollen. Das setzt die Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe hohen persönlichen Risiken aus. Die Folge wird sein, dass im Zweifel jedes Modell gemeldet wird.“
„Im Windschatten der deutschen Regierungsbildung schickt sich die Bundesregierung an, einer unausgegorenen und folgenschweren Richtlinie zuzustimmen. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sollen dazu verpflichtet werden, legale Steuermodelle anzuzeigen. Diese zu ermitteln und zu bewerten, gehört jedoch klar in den Aufgabenbereich des Staates. Berater würden durch die neue Richtlinie zu unfreiwilligen und unbezahlten Helfern der Behörden gemacht und unter Generalverdacht gestellt. Eine verpflichtende Offenlegung würde zudem das Mandantenverhältnis belasten: Wer würde sich künftig noch unabhängig beraten lassen, wenn der Beratungsinhalt an das Finanzamt gemeldet werden muss? Rechtsstaatlich bedenklich ist außerdem, dass in der Richtlinie nicht klar definiert ist, welche Steuermodelle eigentlich gemeldet werden sollen. Das setzt die Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe hohen persönlichen Risiken aus. Die Folge wird sein, dass im Zweifel jedes Modell gemeldet wird.“