Bundesregierung bringt Eckpunkte für einen Direktauszahlungsmechanismus auf den Weg
Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung Nummer 20/2024 vom 18.12.2024
Das Bundeskabinett hat am 18. Dezember 2024 die Eckpunkte eines Mechanismus zur direkten Auszahlung öffentlicher Mittel (Direktauszahlungsmechanismus) beschlossen.
In den vergangenen Jahren hat die Bundesregierung die Menschen in Deutschland in Krisensituationen mit umfangreichen Hilfs- und Entlastungspaketen unterstützt. Dabei hat sich erschwerend ausgewirkt, dass der Bund bislang über keinen direkten Weg verfügt, schnell und zielgerichtet finanzielle Leistungen an Bürgerinnen und Bürger festzusetzen und auszuzahlen.
Bundesfinanzminister Dr. Jörg Kukies: „Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir einen verlässlichen Rahmen für einen Auszahlungsmechanismus, mit dem Gelder direkt, sicher und unbürokratisch an die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ausgezahlt werden können. So können wir die Menschen schnell und zielgerichtet unterstützen. Solche weitgehend automatisierten Direktauszahlungen des Bundes können zudem dazu beitragen, dass öffentliche Mittel effizienter eingesetzt werden. Unser Ziel ist es, dass der Basismechanismus, mit dem pauschale Auszahlungen möglich sind, im Jahr 2025 zur Verfügung steht. Über konkrete Leistungen muss die künftige Bundesregierung entscheiden.“
Der Basismechanismus ist darüber hinaus für Schnittstellen offen, die künftig auch weitgehend automatisierte, beispielsweise einkommensabhängige Auszahlungen ermöglichen könnten, wenn die entsprechenden Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Mit der Etablierung des Basismechanismus ist noch keine Leistung verbunden, dafür bedarf es eines ergänzenden Leistungsgesetzes.
Kernelement des Direktauszahlungsmechanismus ist die Zuspeicherung der Kontoverbindung in die Steuer-ID-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern. Der rechtliche Rahmen dafür steht und die Zuspeicherung läuft bereits. Über die Familienkasse wurden rund 13,9 Mio. Kontoverbindungen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert. Bürgerinnen und Bürger können seit dem 27. November ihre IBAN über das BZSt-Portal BOP sowie über ELSTER eigenständig zuspeichern. Darüber hinaus kann gegenüber der Hausbank das Einverständnis erklärt werden, dass diese die IBAN an das BZSt übermittelt (bzst.de/DE/Privatpersonen/IBAN/IBAN_node.html#js-toc-entry2bzst.de/DE/Privatpersonen/IBAN/IBAN_node.html#js-toc-entry2).