Bundesrat: Gleiche Rechte für Lebenspartner
Bundesrat 5.7.2013, Pressemitteilung 184/2013
Die Länder haben heute dem Gesetz zugestimmt, das das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting umsetzt. Die neue Regelung stellt sicher, dass Verheiratete und eingetragene Lebenspartner künftig bei der Einkommensteuer gleich zu behandeln sind. Die Vorschriften sind für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle rückwirkend ab dem Jahr 2001 - dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes - anzuwenden. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Verkündung zugeleitet werden.
In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat, dass sich das Gesetz allein auf die Umsetzung der Verfassungsgerichtsentscheidung im Einkommensteuergesetz beschränkt. Er hält auch eine Anpassung derjenigen steuerrechtlichen Vorschriften für erforderlich, die in direktem Zusammenhang mit der Einkommensteuer stehen, auf die sich die Entscheidung des Gerichts übertragen lässt. Zudem sei auch das gesamte Adoptionsrecht diskriminierungsfrei auszugestalten, wobei stets das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen müsse.
Gesetz zur Änderung des Einkommenssteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013
Drucksache 532/13 (Beschluss)