Steuerabkommen mit Mazedonien
Deutscher Bundestag 10.04.2017 (hib 231/2017)
Das veraltete Doppelbesteuerungsabkommen mit Mazedonien soll ersetzt werden. Daher hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 14. November 2016 zur Änderung des Abkommens vom 13. Juli 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/11869 [pdf]) eingebracht. Wie die Regierung erläutert, ist das bisher geltende Abkommen hinsichtlich der Regeln zum Informationsaustausch veraltet. Das neue Abkommen ist an die neuen Standards des OECD-Musterabkommens angepasst worden.