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Kommission leitet Verfahren gegen Deutschland wegen Einschränkung von Dienstleistungsfreiheit ein

Europäische Kommission 18.6.2015, Pressemitteilung

Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) gegen Deutschland und fünf weitere Mitgliedstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da diese Länder unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse bei freiberuflichen Dienstleistungen zulassen.

Nach Auffassung der Kommission laufen die Anforderungen, die bestimmte Dienstleister in diesen Mitgliedstaaten erfüllen müssen, der europäischen Dienstleistungsrichtlinie zuwider.

Elżbieta Bieńkowska, für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmen und KMU zuständige EU-Kommissarin, sagte hierzu: „Die Dienstleistungsfreiheit gehört zu den Grundlagen des Binnenmarkts. In einigen Mitgliedstaaten gibt es immer noch Hindernisse für Firmen und Einzelpersonen, die ihre Dienste frei in der ganzen EU anbieten wollen. Dabei kann es sich um Einschränkungen hinsichtlich der Rechtsform und der Beteiligungsverhältnisse, Anforderungen an die berufliche Qualifikation oder feste Preise handeln. Heute zeige ich nicht einfach nur die gelbe Karte. Ich will auch die Chancen deutlich machen: Durch einen dynamischen Binnenmarkt für freiberufliche Dienstleistungen wird die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähiger, und davon profitieren wir alle.“

Wenn es durch übermäßige Anforderungen an die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen etwa zur Bedingung gemacht wird, dass die Stimmrechte und das Kapital an einer Gesellschaft nur von Berufsangehörigen gehalten werden können oder sich der Sitz eines Unternehmens in einem bestimmten gerichtlichen Zuständigkeitsbereich befinden muss, kann dies die Zweitniederlassung oder die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in den betreffenden Mitgliedstaaten erschweren. Verbindliche Mindestpreise sind zur Sicherung der Qualität der Dienste in- und ausländischer Anbieter nicht nötig. Stattdessen verhindern sie, dass die Verbraucher die Leistungen zu günstigeren Preisen in Anspruch nehmen können.

Die Kommission fordert daher diese Mitgliedstaaten auf, ihre Bestimmungen über die Beteiligung an einer Gesellschaft und die Verbote der berufsübergreifenden Zusammenarbeit (für Architekten und Ingenieure in Malta, Österreich und Zypern sowie für Patentanwälte in Österreich) zu ändern und die verbindlichen Mindestpreise (für „Procuradores“ in Spanien, Architekten, Ingenieure und Steuerberater in Deutschland, Patentanwälte in Polen und Tierärzte in Österreich) aufzuheben.

Ein Aufforderungsschreiben ist der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren und stellt ein offizielles Auskunftsersuchen dar. Die Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate, um auf die Argumente der Kommission zu reagieren.

Außerdem wurde in den länderspezifischen Empfehlungen an Deutschland, Österreich und Spanien für 2014 auf die unverhältnismäßigen Beschränkungen für freiberufliche Dienstleistungen hingewiesen.

Weitere Informationen dazu in der vollständigen Pressemitteilung.

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