Hamburg und Thüringen: Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung über Mein ELSTER
Zukunftsfähige Belegeinreichung
Wieder ein Schritt voran bei der Digitalisierung der Steuererklärung
Finanzbehörde Hamburg, Pressemitteilung vom 25. März 2025
Die Einreichung von Belegen bei der Steuererklärung wird zukünftig noch leichter, angenehmer und digitaler. Die Pilotierung dazu wurde in Hamburg erfolgreich abgeschlossen. Die Steuerverwaltung optimiert mit dem Verfahren „RABE“ (Referenzierung auf Belege) weiter ihren Service bei der elektronischen Steuererklärung. Belege können zukünftig direkt beim Erstellen der Einkommensteuererklärung in Mein ELSTER oder über die Software anderer Anbieter online hinterlegt werden.
Das Finanzamt kann diese dann bei Bedarf unkompliziert per Mausklick abrufen. So werden Rückfragen durch die Finanzämter vermieden und die Bearbeitung der Steuererklärung erfolgt noch effizienter, schneller und digitaler.
Das neue Verfahren wurde im bundesweiten KONSENS-Programmierverbund entwickelt und ergänzt die bisherigen Optionen, Belege elektronisch oder per Post einzureichen. Die neue Funktion bietet nunmehr die Möglichkeit, Belege direkt beim Erstellen der Einkommensteuererklärung digital zu hinterlegen und diese bestimmten Eingabefeldern zuzuordnen. Die Bediensteten der Finanzämter können diese Belege dann bei der Bearbeitung der Steuererklärung elektronisch abrufen. So kann das Finanzamt die Nachweise direkt ohne zeitliche Unterbrechung und ohne zusätzlichen Aufwand für Steuerbürgerinnen und Steuerbürger oder deren steuerliche Berater einsehen. Diese werden über den Belegabruf durch das Finanzamt digital informiert.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Belege direkt hochladen und mit der Steuererklärung verbinden, so wird nichts mehr vergessen und man behält den Überblick. Das ist bürgerfreundliche und lebensnahe Digitalisierung! Tipp: Testen Sie „RABE“ doch gleich bei der Erstellung Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung. Übrigens: Die Finanzämter sind bereits mit der Bearbeitung der ersten Einkommensteuererklärungen 2024 gestartet. Jährlich ab ca. Mitte März ist die bundeseinheitliche Software im Einsatz, mit der die Steuererklärungen bearbeitet werden können. Vorher müssen zunächst Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen für Steuererklärungen relevante Daten an die Steuerverwaltung elektronisch übermitteln.“
Nachdem die Pilotierung von „RABE“ Ende des Jahres 2024 an ausgewählten Finanzämtern in Hamburg und Bayern gestartet ist, wird „RABE“ nun nach erfolgreicher Pilotierung in allen Hamburger Finanzämtern eingesetzt. Die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen mit referenzierten Belegen soll anschließend bis Ende 2025 sukzessive bundesweit an allen Finanzämtern möglich sein. Die „RABE“-Funktion steht in Mein ELSTER sowie kompatiblen Softwareprodukten erstmalig bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2023 zur Verfügung.
Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung über Mein ELSTER
Thüringer Finanzministerium, Medieninformation vom 24.3.2025
Belege werden schon beim Erstellen der Steuererklärung online hinterlegt.
Das muss doch auch einfacher gehen, lautet eine Bitte so mancher Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf die Erstellung und Übermittlung der eigenen Einkommensteuererklärung. Ja, es geht einfacher. Die Thüringer Finanzverwaltung geht den nächsten Schritt: In den Thüringer Finanzämtern wird das neue Verfahren „Referenzierung auf Belege“ (kurz RABE) eingeführt.
Hinter diesem Titel verbirgt sich, dass die bisherige elektronische Möglichkeit, Belege nach Anforderung der Finanzämter online über Mein ELSTER oder per Papierpost einzureichen, weiter ergänzt wird. Belege können künftig direkt beim Erstellen der Einkommensteuererklärung im persönlichen ELSTER-Benutzerkonto hochgeladen, hinterlegt und den jeweiligen Eingabefeldern direkt zugeordnet werden. Im Anschluss werden diese verknüpften Belege und Unterlagen als Referenzen mit der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt übermittelt.
Seit der Einführung der Belegvorhaltepflicht im Jahr 2017 ist das Einreichen von Belegen mit der Steuererklärung grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Steuerpflichtige müssen Belege bereithalten und diese auf Anforderung des Finanzamts vorlegen. Mit dem RABE-Verfahren kann nun bereits im Erstellungsprozess einer Steuererklärung eine medienbruchfreie Verknüpfung von Eingabefeldern und dazugehörigen Belegen genutzt werden. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern können dann einfach per Mausklick den entsprechenden Beleg bei Bedarf im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung aus der externen Datenhaltung abrufen. Steuerpflichtige müssen zum Nachweis nicht noch einmal gesondert tätig werden“, sagt Finanzministerin Katja Wolf.
Mit dem Verfahren RABE können zukünftig Rückfragen der Finanzämter vermieden werden. „Steuerpflichtige, die während der Erstellung der Steuererklärung schon ihre Belege mit den entsprechenden Eingabefeldern verknüpft und hochgeladen haben, sparen sich den Aufwand im Nachhinein, Belege nochmal raussuchen und dem Finanzamt übermitteln zu müssen. Das ist ein Gewinn für beide Seiten. Die Bearbeitung der Steuererklärungen erfolgt damit schneller, effizienter und noch ein Stückchen digitaler“, sagt Katja Wolf.
Die Nutzung des Verfahrens ist erstmalig ab dem Veranlagungszeitraum 2023 möglich und kann damit natürlich auch für den aktuellen Veranlagungszeitraum 2024 genutzt werden. Die Thüringer Finanzämter haben bereits am 17. März 2025 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2024 begonnen.
Vertreterinnen und Vertreter der steuerberatenden Berufe und Steuerpflichtige, welche das Verfahren RABE nutzen, werden auf der Seite von Mein ELSTER in der Rubrik „Übermittelte Formulare“ auf die Übermittlung der referenzierten Belege hingewiesen. Dort bekommen sie auch die Informationen, ob ein Beleg vom Bearbeiter im Finanzamt abgeholt wurde.